Gleichstellungspolitik verhindert Gleichberechtigung

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alwis
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Gleichstellungspolitik verhindert Gleichberechtigung

Post by alwis »

...... Die „Ehe für alle“ bzw. die dahinter stehende Denke ist ja auch ein Produkt davon, dass die Begriffe „Gleichheit“ und „Gleichberechtigung“ immer mehr vermischt werden, obwohl das nur manchmal deckungsgleich ist, aber eben öfters Gegensätze sind.

Ich habe mich mit der Beziehung zwischen diesen Begriffen einmal etwas näher auseinandergesetzt und dazu auch viel Zustimmung erhalten. Hier der Link zu meinem Beitrag

[newtaburl=https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_15_dav_aktuelles_gleichstellung.html]„Gleichstellungspolitik verhindert Gleichberechtigung“[/newtaburl]:

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das "Gender Mainstreaming (GM)" als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als "Gleichstellung der Geschlechter". Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die "Gleichstellungspolitik" so: "Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden - sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie." (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstell ... enner.html)

Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die "Gleichstellungspolitik" diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen "gleich" enthalten. Aber kann "Gleichstellung" wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus.

"Gleichberechtigung" ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat.
"Gleichstellung" ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern.........


Freundliche Grüße

Johannes Resch
http://www.johannes-resch.de
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