Corona: Wenn der Staat dir das kranke Kind wegnehmen will. Oder: Ich garantiere für nichts -
von Birgit Kelle
Die Vorstellung des ordentlichen, deutschen Verwaltungsbürgertums über an Corona angepasste Kinderprivathaltung entspricht offenbar dem Schema, dass Eltern nicht etwa Erziehungsberechtigte sind und die eigenen vier Wände auch kein privater Raum, sondern dass auch hier der verlängerte Arm des Staates das Sagen hat, wenn der Staat anordnet, wie der brave Bürger unter Coronaverdacht sich zu verhalten habe. Konkret haben sich mehrere Gesundheitsämter in Baden-Württemberg, in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Hessen offenbar genötigt gefühlt, in einem Rundschreiben Eltern von Kinder zwischen 3 und 11 Jahren nicht nur Vorschriften zu machen, wie sie mit einem Kinder unter Coronaverdacht (!) zu Hause zu verfahren hätten, sondern diese Anordnung auch gleich mit der Drohung garniert, dass Kind im Zweifel bei Missachtung der Vorschriften aus der Familie zu nehmen und in Isolationshaft, pardon, Einzelunterbringung in ein Kinderheim zu verschaffen, sollten Eltern anderer Meinung sein, wie mit einem kranken Kleinkind in Quarantäne umgegangen werden soll. Zu Hause wohlgemerkt. Nicht in der Schule, auf der Strasse oder in der Kita, sondern dort, wo es schläft, isst und wohnt und normalerweise jene Rechte gelten über die Privatheit der Wohnung, die irgendwo in der Verfassung noch notiert ist, aber im Gesundheitsamt gerade nicht zur Hand waren. Wer soll sich auch darum noch kümmern, wir haben schließlich Pandemie! .....
Die Angelegenheit drängt allerdings auch die Frage auf, wer wollte die Einhaltung von Corona-Maßnahmen innerhalb der privaten vier Wände einer Familie von Amtswegen kontrollieren und sich dafür Zugang zur Wohnung verschaffen? Kommt das Gesundheitsamt dann mit der Polizei oder war es nur eine leere Drohung? Auf Basis welcher Gesetzgebung würde ein derartiger Kindesentzug oder gar das eventuell nötige Aufbrechen einer Haustüre geschehen? In Deutschland darf die Polizei nur dann eine Wohnung betreten, wenn sie einen richterlich genehmigten Durchsuchungsbeschluss besitzt oder Gefahr im Verzug ist. Worunter fällt es also, wenn Eltern die Türe nicht öffnen, wenn das Gesundheitsamt gerade auf Patrouille ist?
Diese Schreiben werfen mehr Fragen als Antworten auf und beschreiben allerhöchstens die Hybris eines Verwaltungsunmenschentums, das seine Bürger längst nicht mehr als Auftraggeber, sondern als Befehlsempfänger betrachtet. Es könnte aber auch sein, dass eine politische Atmosphäre, in der Eltern bereits seit Jahren nicht etwa als Förderer und Beschützer, sondern als Gefahrenpotenzial, Bildungsverweigerer und Erziehungsunfähige tituliert werden, in der Verwaltung nur gerade entsprechend seine Umsetzung findet......
Lesen Sie den ganzen Text hier unter dem Link
Hinweise:
Familienpolitik - verschiedene Themen
z.B.
Ein Dutzend gute Gründe für ein Elterngehalt
Pflegegeld für Kinder - gleiches Recht für alle
Verstaatlichung der Kinder - wehrt Euch!
- gegen das große Ziel der neuen Kommunisten im Westen
Wenn der Staat dir das kranke Kind wegnehmen will.....
Christa Meves dazu.....
Meves aktuell - September 2020
Berichte über die Situation der Kinder in unserer Republik sind z. Z. hinsichtlich des Corona-Virus vielfältig, weil im föderalistisch geordneten Schulbereich die Länderhoheit das Sagen hat. Unterschiedliche Festlegungen erschweren z. Z. jeglichen Überblick aufgrund der unterschiedlichen Entschlüsse der jeweiligen Kultusministerien in den einzelnen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern z. B. hat aufgrund eines Coronafalls in der Schule den Schulunterricht dort für zwei Wochen eingestellt und dann wieder aufgehoben.
Bei Eltern und Lehrern lösen solche Maßnahmen in Ländern, die mehr befallen sind, neue Unsicherheiten aus. Mit einer geregelten Unterrichtslage, mit der Möglichkeit, die jeweiligen Klassenziele zu erreichen, kann das dann bald nichts mehr zu tun haben - nur in Sachsen ist alles anders. Das dortige Ministerium lehnt es hartnäckig ab, sich nach anderen Ländern auszurichten, weil man sich in Sachsen in keiner gefährlichen Lage befände ... Doch in den meisten anderen Ländern scheint das aufgrund der veröffentlichten Zahlen weniger günstig ... Jeder Kultusminister beschließt zwar seufzend, was er für verantwortbar hält, doch Unterrichts- und Lerndefizite sind unter diesen Umständen leider nicht zu vermeiden.
Als Beispiel solcher Unsicherheiten auch in anderen Bereichen ist nun seit Anfang August eine Anweisung von einigen Gesundheitsämtern zum Verhalten von Eltern im Hinblick auf erkrankte Kinder im Alter von drei bis elf Jahren durch die Medien gelaufen und hat bis heute breite Empörung nicht nur in der Elternschaft, sondern bei vielen Bürgern ausgelöst: Es wurde angeordnet, dass Eltern, wenn eines ihrer drei- bis elfjährigen Kinder an Corona erkrankt, dieses zu isolieren hätten, indem sie es allein in einem anderen Raum, getrennt von der Familie, unterzubringen hätten. Sollte diese Isolierung nicht erfolgen - so hätten die Gesundheitsämter angedroht - könnte das eine Heimunterbringung des Kindes zur Folge haben. Aber hierzulande ist es doch üblich, dass Eltern beim Umgang mit ansteckend kranken Kindern sie zwar zu gesunden Geschwistern auf Abstand halten, um diese nicht anzustecken. Aber im Übrigen ist es doch für alle eine Selbstverständlichkeit, kranke Kinder ausdrücklich in der Nähe zu pflegen.
Wenn die Berichte dieser Drohungen wirklich wahr sind, müssten wir als Fachleute in der Tat bekunden: Solche Maßnahmen gewaltsamer Trennungen, zumal bei fiebrig kranken Kindern, können - in besonderem Ausmaß für Kleinkinder - im höchsten Maße traumatisierend wirken, was sich dann oft lebenslänglich in die kleine Seele einprägen kann.
Gesundheitsminister Spahn ist dieses Ansinnen unterbreitet worden. Er reagierte aber ausweichend, ohne dass er abwehrend eingegriffen habe, so wird berichtet.
Der Beauftragte vom Gesundheitsamt Baden-Württemberg hat diese Anweisung nun aber in einem langen Rechtfertigungsbericht relativiert und geäußert, dass er und die Ämter missverstanden worden seien. Ein Schwenk, der zeigt, wie sehr es Sinn macht, im Interesse unserer Kinder gegen solche Anweisungen mehrheitlich unverzüglich öffentlich zu widerstehen und danach dann gründlich mit seriöser Wissenschaft zu antworten ...
Was also ist zu tun in unserer aller Verantwortung für unsere Kinder bei all den widersprechenden und verwirrenden Verlautbarungen? Natürlich können wir es nicht hinnehmen, dass durch vorschnelle und die seelische Entwicklung von Kindern möglicherweise lebenslänglich beeinträchtigende, evtl. sogar erzwungene Anordnungen unseren Kindern Schäden zugefügt werden! Dagegen gilt es wachsam zu sein und zu protestieren, was ja in Baden-Württemberg auch bereits Erfolg gezeigt hat. Aber auf lange Sicht muss das Basieren auf dem Ergebnis wissenschaftlich seriöser Forschungsergebnisse hinzukommen. In diesem Fall bestätigen sie es immer wieder neu: Kleinkinder brauchen zum Gedeihen die unmittelbare, direkte Nähe einer Person - vornehmlich der leiblichen Mutter! Am wahrscheinlichsten wird der Mensch ein leistungs- und liebesfähiger Erwachsener, wenn er in einer Familie mit zusammenhaltenden Eltern und am besten auch mit Geschwistern aufwächst! Diese auf Erfahrung beruhenden Forschungsergebnisse dürfen wir uns nicht durch politischen Unverstand streitig machen lassen!
Doch der Weisheit letzter Schluss bleibt für uns z. Z. bei aller Undurchdringlichkeit der Corona-Situation insgesamt ein flehentliches Fragen und Bitten zum Turm des Propheten Jesaja (21/11) hinauf:
"Wächter, wie lang noch die Nacht?"
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Wer von Ihnen diese Nachrichten nicht erhalten möchte, möge mir dies bitte in einer kurzen Mail mitteilen: [email protected]
Impressum: Christa Meves, Albertstraße 14, 29525 Uelzen, Tel: 0581-2366, E-Mail: [email protected]
Berichte über die Situation der Kinder in unserer Republik sind z. Z. hinsichtlich des Corona-Virus vielfältig, weil im föderalistisch geordneten Schulbereich die Länderhoheit das Sagen hat. Unterschiedliche Festlegungen erschweren z. Z. jeglichen Überblick aufgrund der unterschiedlichen Entschlüsse der jeweiligen Kultusministerien in den einzelnen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern z. B. hat aufgrund eines Coronafalls in der Schule den Schulunterricht dort für zwei Wochen eingestellt und dann wieder aufgehoben.
Bei Eltern und Lehrern lösen solche Maßnahmen in Ländern, die mehr befallen sind, neue Unsicherheiten aus. Mit einer geregelten Unterrichtslage, mit der Möglichkeit, die jeweiligen Klassenziele zu erreichen, kann das dann bald nichts mehr zu tun haben - nur in Sachsen ist alles anders. Das dortige Ministerium lehnt es hartnäckig ab, sich nach anderen Ländern auszurichten, weil man sich in Sachsen in keiner gefährlichen Lage befände ... Doch in den meisten anderen Ländern scheint das aufgrund der veröffentlichten Zahlen weniger günstig ... Jeder Kultusminister beschließt zwar seufzend, was er für verantwortbar hält, doch Unterrichts- und Lerndefizite sind unter diesen Umständen leider nicht zu vermeiden.
Als Beispiel solcher Unsicherheiten auch in anderen Bereichen ist nun seit Anfang August eine Anweisung von einigen Gesundheitsämtern zum Verhalten von Eltern im Hinblick auf erkrankte Kinder im Alter von drei bis elf Jahren durch die Medien gelaufen und hat bis heute breite Empörung nicht nur in der Elternschaft, sondern bei vielen Bürgern ausgelöst: Es wurde angeordnet, dass Eltern, wenn eines ihrer drei- bis elfjährigen Kinder an Corona erkrankt, dieses zu isolieren hätten, indem sie es allein in einem anderen Raum, getrennt von der Familie, unterzubringen hätten. Sollte diese Isolierung nicht erfolgen - so hätten die Gesundheitsämter angedroht - könnte das eine Heimunterbringung des Kindes zur Folge haben. Aber hierzulande ist es doch üblich, dass Eltern beim Umgang mit ansteckend kranken Kindern sie zwar zu gesunden Geschwistern auf Abstand halten, um diese nicht anzustecken. Aber im Übrigen ist es doch für alle eine Selbstverständlichkeit, kranke Kinder ausdrücklich in der Nähe zu pflegen.
Wenn die Berichte dieser Drohungen wirklich wahr sind, müssten wir als Fachleute in der Tat bekunden: Solche Maßnahmen gewaltsamer Trennungen, zumal bei fiebrig kranken Kindern, können - in besonderem Ausmaß für Kleinkinder - im höchsten Maße traumatisierend wirken, was sich dann oft lebenslänglich in die kleine Seele einprägen kann.
Gesundheitsminister Spahn ist dieses Ansinnen unterbreitet worden. Er reagierte aber ausweichend, ohne dass er abwehrend eingegriffen habe, so wird berichtet.
Der Beauftragte vom Gesundheitsamt Baden-Württemberg hat diese Anweisung nun aber in einem langen Rechtfertigungsbericht relativiert und geäußert, dass er und die Ämter missverstanden worden seien. Ein Schwenk, der zeigt, wie sehr es Sinn macht, im Interesse unserer Kinder gegen solche Anweisungen mehrheitlich unverzüglich öffentlich zu widerstehen und danach dann gründlich mit seriöser Wissenschaft zu antworten ...
Was also ist zu tun in unserer aller Verantwortung für unsere Kinder bei all den widersprechenden und verwirrenden Verlautbarungen? Natürlich können wir es nicht hinnehmen, dass durch vorschnelle und die seelische Entwicklung von Kindern möglicherweise lebenslänglich beeinträchtigende, evtl. sogar erzwungene Anordnungen unseren Kindern Schäden zugefügt werden! Dagegen gilt es wachsam zu sein und zu protestieren, was ja in Baden-Württemberg auch bereits Erfolg gezeigt hat. Aber auf lange Sicht muss das Basieren auf dem Ergebnis wissenschaftlich seriöser Forschungsergebnisse hinzukommen. In diesem Fall bestätigen sie es immer wieder neu: Kleinkinder brauchen zum Gedeihen die unmittelbare, direkte Nähe einer Person - vornehmlich der leiblichen Mutter! Am wahrscheinlichsten wird der Mensch ein leistungs- und liebesfähiger Erwachsener, wenn er in einer Familie mit zusammenhaltenden Eltern und am besten auch mit Geschwistern aufwächst! Diese auf Erfahrung beruhenden Forschungsergebnisse dürfen wir uns nicht durch politischen Unverstand streitig machen lassen!
Doch der Weisheit letzter Schluss bleibt für uns z. Z. bei aller Undurchdringlichkeit der Corona-Situation insgesamt ein flehentliches Fragen und Bitten zum Turm des Propheten Jesaja (21/11) hinauf:
"Wächter, wie lang noch die Nacht?"
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