Wenn der Staat dir das kranke Kind wegnehmen will.....
Posted: 23.08.2020, 12:28
Corona: Wenn der Staat dir das kranke Kind wegnehmen will. Oder: Ich garantiere für nichts -
von Birgit Kelle
Die Vorstellung des ordentlichen, deutschen Verwaltungsbürgertums über an Corona angepasste Kinderprivathaltung entspricht offenbar dem Schema, dass Eltern nicht etwa Erziehungsberechtigte sind und die eigenen vier Wände auch kein privater Raum, sondern dass auch hier der verlängerte Arm des Staates das Sagen hat, wenn der Staat anordnet, wie der brave Bürger unter Coronaverdacht sich zu verhalten habe. Konkret haben sich mehrere Gesundheitsämter in Baden-Württemberg, in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Hessen offenbar genötigt gefühlt, in einem Rundschreiben Eltern von Kinder zwischen 3 und 11 Jahren nicht nur Vorschriften zu machen, wie sie mit einem Kinder unter Coronaverdacht (!) zu Hause zu verfahren hätten, sondern diese Anordnung auch gleich mit der Drohung garniert, dass Kind im Zweifel bei Missachtung der Vorschriften aus der Familie zu nehmen und in Isolationshaft, pardon, Einzelunterbringung in ein Kinderheim zu verschaffen, sollten Eltern anderer Meinung sein, wie mit einem kranken Kleinkind in Quarantäne umgegangen werden soll. Zu Hause wohlgemerkt. Nicht in der Schule, auf der Strasse oder in der Kita, sondern dort, wo es schläft, isst und wohnt und normalerweise jene Rechte gelten über die Privatheit der Wohnung, die irgendwo in der Verfassung noch notiert ist, aber im Gesundheitsamt gerade nicht zur Hand waren. Wer soll sich auch darum noch kümmern, wir haben schließlich Pandemie! .....
Die Angelegenheit drängt allerdings auch die Frage auf, wer wollte die Einhaltung von Corona-Maßnahmen innerhalb der privaten vier Wände einer Familie von Amtswegen kontrollieren und sich dafür Zugang zur Wohnung verschaffen? Kommt das Gesundheitsamt dann mit der Polizei oder war es nur eine leere Drohung? Auf Basis welcher Gesetzgebung würde ein derartiger Kindesentzug oder gar das eventuell nötige Aufbrechen einer Haustüre geschehen? In Deutschland darf die Polizei nur dann eine Wohnung betreten, wenn sie einen richterlich genehmigten Durchsuchungsbeschluss besitzt oder Gefahr im Verzug ist. Worunter fällt es also, wenn Eltern die Türe nicht öffnen, wenn das Gesundheitsamt gerade auf Patrouille ist?
Diese Schreiben werfen mehr Fragen als Antworten auf und beschreiben allerhöchstens die Hybris eines Verwaltungsunmenschentums, das seine Bürger längst nicht mehr als Auftraggeber, sondern als Befehlsempfänger betrachtet. Es könnte aber auch sein, dass eine politische Atmosphäre, in der Eltern bereits seit Jahren nicht etwa als Förderer und Beschützer, sondern als Gefahrenpotenzial, Bildungsverweigerer und Erziehungsunfähige tituliert werden, in der Verwaltung nur gerade entsprechend seine Umsetzung findet......
Lesen Sie den ganzen Text hier unter dem Link
Hinweise:
Familienpolitik - verschiedene Themen
z.B.
Ein Dutzend gute Gründe für ein Elterngehalt
Pflegegeld für Kinder - gleiches Recht für alle
Verstaatlichung der Kinder - wehrt Euch!
- gegen das große Ziel der neuen Kommunisten im Westen
von Birgit Kelle
Die Vorstellung des ordentlichen, deutschen Verwaltungsbürgertums über an Corona angepasste Kinderprivathaltung entspricht offenbar dem Schema, dass Eltern nicht etwa Erziehungsberechtigte sind und die eigenen vier Wände auch kein privater Raum, sondern dass auch hier der verlängerte Arm des Staates das Sagen hat, wenn der Staat anordnet, wie der brave Bürger unter Coronaverdacht sich zu verhalten habe. Konkret haben sich mehrere Gesundheitsämter in Baden-Württemberg, in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Hessen offenbar genötigt gefühlt, in einem Rundschreiben Eltern von Kinder zwischen 3 und 11 Jahren nicht nur Vorschriften zu machen, wie sie mit einem Kinder unter Coronaverdacht (!) zu Hause zu verfahren hätten, sondern diese Anordnung auch gleich mit der Drohung garniert, dass Kind im Zweifel bei Missachtung der Vorschriften aus der Familie zu nehmen und in Isolationshaft, pardon, Einzelunterbringung in ein Kinderheim zu verschaffen, sollten Eltern anderer Meinung sein, wie mit einem kranken Kleinkind in Quarantäne umgegangen werden soll. Zu Hause wohlgemerkt. Nicht in der Schule, auf der Strasse oder in der Kita, sondern dort, wo es schläft, isst und wohnt und normalerweise jene Rechte gelten über die Privatheit der Wohnung, die irgendwo in der Verfassung noch notiert ist, aber im Gesundheitsamt gerade nicht zur Hand waren. Wer soll sich auch darum noch kümmern, wir haben schließlich Pandemie! .....
Die Angelegenheit drängt allerdings auch die Frage auf, wer wollte die Einhaltung von Corona-Maßnahmen innerhalb der privaten vier Wände einer Familie von Amtswegen kontrollieren und sich dafür Zugang zur Wohnung verschaffen? Kommt das Gesundheitsamt dann mit der Polizei oder war es nur eine leere Drohung? Auf Basis welcher Gesetzgebung würde ein derartiger Kindesentzug oder gar das eventuell nötige Aufbrechen einer Haustüre geschehen? In Deutschland darf die Polizei nur dann eine Wohnung betreten, wenn sie einen richterlich genehmigten Durchsuchungsbeschluss besitzt oder Gefahr im Verzug ist. Worunter fällt es also, wenn Eltern die Türe nicht öffnen, wenn das Gesundheitsamt gerade auf Patrouille ist?
Diese Schreiben werfen mehr Fragen als Antworten auf und beschreiben allerhöchstens die Hybris eines Verwaltungsunmenschentums, das seine Bürger längst nicht mehr als Auftraggeber, sondern als Befehlsempfänger betrachtet. Es könnte aber auch sein, dass eine politische Atmosphäre, in der Eltern bereits seit Jahren nicht etwa als Förderer und Beschützer, sondern als Gefahrenpotenzial, Bildungsverweigerer und Erziehungsunfähige tituliert werden, in der Verwaltung nur gerade entsprechend seine Umsetzung findet......
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