Pro-Life-Information am 2. April 2008
Liebe Freunde des Lebens!
Ich bitte Sie, in einer lebenswichtigen Sache aktiv zu werden. Am 11. März 2008 wurde im Gleichstellungsausschuss des Europarates (dies ist kein Organ der EU) der Resolutionsentwurf “Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung” mit einer großen Mehrheit von 21:3 Stimmen angenommen. Darin ist von einem „Recht auf Abtreibung“ die Rede. Weitere Ziele dieses Entwurfs sind die staatliche Finanzierung von Abtreibungen und eine verpflichtende Sexualaufklärung für Jugendliche über Verhütungsmethoden. In der Sitzung vom 14. bis zum 18. April 2008wird die Parlamentarische Versammlung des Europarats dieses Thema weiter behandeln.
Beschlüsse des Europarates sind für die 47 Mitgliedsstaaten zwar nicht bindend, jedoch richtungsweisend, wird doch der Europarat als „ethische“ Instanz angesehen.
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Bitte schreiben Sie an die österreichischen Abgeordneten im Europarat – ihre Kontaktdaten finden Sie weiter unten - ein Email, das folgende Argumente enthalten soll:
Betreffend eines „Rechts auf Abtreibung“:
Es kann kein „Recht auf Abtreibung“ geben, da es auf dem Tod eines Mitmenschen gründet. Diese ethische Grenze darf niemals überschritten werden. Menschen können nicht über das Leben ihrer Mitmenschen entscheiden.
Betreffend der staatlichen Finanzierung von Abtreibungen:
Ein Staat ist immer für das Gemeinwohl zuständig und auch Staaten begründen demnach ihr Handeln ethisch. Wo aber bleibt die Ethik, wenn Staaten empfohlen wird, die Tötung von Mitmenschen zu finanzieren? Dies wäre der Verfall jeglicher Moral in einem Staat und darüber hinaus hinterlassen die nicht geborenen Menschen eine Lücke in unserer Gesellschaft, die nie wieder gefüllt werden kann.
Betreffend der verpflichtenden Sexualaufklärung für Jugendliche über Verhütungsmethoden:
Die zur Zeit übliche Sexualaufklärung, die alleinig darin besteht den Jugendlichen die verschiedenen Verhütungsmethoden zu präsentieren, entkoppelt die Sexualität von der möglichen Zeugung eines Kindes. Eine verpflichtende Aufklärung in dieser Art und Weise ist deshalb abzulehnen. Das Ziel muss eine ganzheitliche Sexualaufklärung sein, die das mögliche Entstehen eines Menschen fix einbezieht. Ab dem Moment der Befruchtung existiert ein Mensch und zu diesem Zeitpunkt ist es zu spät, über eine Entscheidung für oder gegen das Kind nachzudenken. Eine solche Entscheidung muss jeder Mensch schon vor diesem Zeitpunkt getroffen haben.
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Die österreichischen Abgeordneten in der parlamentarischen Versammlung des Europarates:
Gisela WURM, SPÖ, [email protected]
Fritz NEUGEBAUER, ÖVP, [email protected] Ana BLATNIK, SPÖ, [email protected] Karl DONABAUER, ÖVP, [email protected] Karin HAKL, ÖVP, [email protected] Harald HIMMER, ÖVP, [email protected] Albrecht KONEČNÝ, SPÖ, [email protected] Mr Gerhard KURZMANN, FPÖ, [email protected] Mr Peter MITTERER, BZÖ, [email protected] Ms Christine MUTTONEN, SPÖ, [email protected]
Mrs Michaela SBURNY, Grüne, [email protected] Mr Andreas SCHIEDER, SPÖ, [email protected]
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Herzlichen Dank für Ihren persönlichen Einsatz im Einsatz für unsere ungeborenen Mitmenschen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Monika Deak
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Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Unter Punkt 2) dieser PLI: „Abtreibung entkriminalisieren“. Mitte April kommt eine neue Abtreibungs-Offensive im Europarat, 29.03.2008, Deutsche Tagespost / Stephan Baier
Kommt in Europa ein „Recht auf Abtreibung“, 20.03.2008: http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews[tt_news]=62793&tx_ttnews[backPid]=18&cHash=4bb7dd00c0
www.jugend-fuer-das-leben.at
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1) Ostern in der Ewigen Stadt mit Jugend für das Leben. Ein Reisebericht von Daniel Palmanshofer
2) „Abtreibung entkriminalisieren“. Mitte April kommt eine neue Abtreibungs-Offensive im Europarat
3) Ein Kind als „Schaden“? IMABE kritisiert OGH-Urteil
4) Klonen von Tier-Mensch-Embryonen zur Stammzellgewinnung ist ein Frankenstein-Experiment. Erklärung des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe
5) TERMINE & SERVICE
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1) Ostern in der Ewigen Stadt mit Jugend für das Leben. Ein Reisebericht von Daniel Palmanshofer
Linz (31.03.2008, JfdL-dp). Resurrexi, et adhuc tecum sum. Alleluia! – Ich bin erstanden und bin immer bei dir. Halleluja! Mit den Worten des Psalms 139 eröffnete der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. seine Rede zum Ostersegen Urbi et Orbi. Worte, die wir - einige Jugendliche von Jugend für das Leben - aus Rom mitnehmen durften. Wir verbrachten vom Dienstag in der Karwoche, dem 18. März, bis Osterdienstag, dem 25. März, die Zeit in Rom, der ewigen Stadt, um in dieser gnadenreichen Zeit auf den Spuren der Heiligen, die diese Stadt hervorgebracht hat, zu wandern und mit dem Heiligen Vater die Osterliturgie zu feiern. Die geistliche Begleitung übernahm die „Geistliche Familie ‚Das Werk’“ (FSO).
Am Mittwoch trafen wir einen alten „Jugend für das Leben“-Veteranen, Frater Martin Deak FSO, mit dem wir die Engelsburg, den früheren Zufluchtsort der Päpste, besuchten. Danach pilgerten wir zur Chiesa Nuova, wo der Heilige Philipp Neri begraben ist. Den Nachmittag verbrachten wir im Vatikan, wo uns Bruder Elmar FSO über die Geschichte des Petersdoms informierte. Weiter ging es in die Krypta, die die Ruhestätte vieler Päpste ist, wie die des Heiligen Petrus oder Johannes Paul II um zwei wichtige zu nennen. Im Campo Santo Teutonico feierte P. Alois FSO mit uns nach dem Besuch des Petersdoms eine Heilige Messe.
Am Gründonnerstag darauf mussten wir früh aus dem Bett um zur Chrisammesse mit dem Heiligen Vater zu kommen. Eine Messe im Petersdom zu feiern, ist ein Erlebnis, das seinesgleichen sucht, aufgrund des Ambientes, der 30 Minuten lang einziehenden Priester und natürlich des Heiligen Vaters. Nach der Messe besichtigten wir die Kuppel, die wegen ihrer Größe und auch wegen des Ausblickes, den man von ihr aus genießen kann, sehr beeindruckt. Danach machten wir uns auf den Weg Richtung Santa Croce in Gerusalemme, die wichtige Kreuzreliquien beherbergt: zwei Dornen der Dornenkrone, ein Nagel des Kreuzes und die Hälfte der Inschrift INRI. Mich beeindruckte vor allem auch das Grab der Antonietta Meo, eines Mädchens, das mit sieben Jahren starb und für die das Seligsprechungsverfahren läuft.
Am Karfreitag führte uns Schwester Claudia (FSO) durch die Basilika St. Paul von den Mauern. Gestärkt durch die Fürsprache des Heiligen Paulus, der dort seine Ruhestätte hat, pilgerten wir zu Fuß nach San Sebastiano, eine weitere der sieben Wallfahrtskirchen (nach dem Hl. Philipp Neri). Auf dem Weg dorthin machten wir einen kurzen Abstecher an der Via Appia, am Circus Maxentius und dem Romulusmausoleum vorbei zum Grab der Caecilia und zur Kirche Quo Vadis, wo Petrus Christus begegnet ist, der ihn ermutigte das Martyrium auf sich zu nehmen. An der Via Appia wurden auch einige weitere Märtyrer getötet und begraben, wie auch der Heilige Sebastian, dessen Überreste in der Basilika San Sebastiano aufgebahrt werden. Am Abend feierte eine Gruppe die Karfreitagsliturgie in Il Gesù, die andere in Santa Trinità dei Pellegrini. Danach mussten wir uns sputen, um rechtzeitig zum Kreuzweg mit dem Heiligen Vater zu kommen.
Am Karsamstag nahmen wir das Angebot der „Geistlichen Familie ‚Das Werk’“ (FSO) an und konnten dort zur Beichte gehen. P. Alois FSO führte uns anschließend in die Liturgie der Osternacht ein. Am Nachmittag besuchten wir San Lorenzo und San Giovanni in Laterano, zwei weitere der sieben Wallfahrtskirchen. San Lorenzo war sehr beeindruckend, da dort unter anderem die Reliquien der Erzdiakone der Ostkirche und der Westkirche, des Heilige Stephanus, dem ersten Märtyrer, und des Heilige Laurentius vereint liegen. Weiters hatten wir das Privileg eine Privatführung des Mesners durch die Basilika zu bekommen, wodurch wir einige interessante Geschichten rund um die Kirche erfuhren. Am Abend gingen wir dann in die Auferstehungsfeier in Santa Maria Maggiore, die von Kardinal Bernard, dem ehemaligen Kardinal von Boston, gefeiert wurde. In der Unterkunft stießen wir dann auf unseren auferstandenen Heiland an und feierten noch im kleinen Kreise Ostern.
Am Ostersonntag mussten wir wieder früh auf, da wir bei der Ostermesse mit dem Heiligen Vater am Petersplatz gute Sitzplätze wollten. Das Wetter spielte nicht mit, denn der heftige Regen brach einfach nicht ab, sodass der Heilige Vater seine Osterhomilie leider nicht vortrug. Der schwere Regen vertrieb aber nur wenige Pilger und es schien, dass das Wetter die Begeisterung und Freude der Gläubigen steigerte. Nass bis auf die Haut machten wir uns nach dem Segen „Urbi et Orbi“ auf den Weg zur Unterkunft. Am Nachmittag machten wir eine Runde durch die Stadt, vorbei an den Foren der Kaiser Augustus und Tiberius und dem Forum Romanum. Wir besichtigten den Mamertinischen Kerker, in dem Petrus festgehalten wurde, die Kirche Santa Maria in Aracoeli, die das wundertätige Santo Bambino (Heiliges Kind) beheimatet, sowie die Chiesa del Santissimo Nome di Gesù, der Mutterkirche des Jesuitenordens. Weiters spazierten wir am Pantheon vorbei, an der Kirche Santa Maria Maddalena, die Via del Corso hinauf bis zum Piazza del Popolo. Natürlich durften wir auf unserer Romreise nicht die Spanische Treppe versäumen und wanderten dann weiter zur Fontana di Trevi, von dort gingen wir über die päpstliche Universität Gregoriana und über den Hügel Quirinal (einer der 7 Hügel auf die Rom gebaut wurde), auf dem die Quirinale, die Regierungsgebäude, stehen, in unsere Unterkunft zurück.
Am Ostermontag waren wir auch schon wieder früh auf den Beinen, da wir in der ungarischen Kapelle im Petersdom eine Messe mit Pater Rektor Peter Willi FSO feiern durften. Nach der Messe machten wir uns dann Richtung Piazza Navona auf. Wir sahen uns auch das Pantheon, auch Santa Maria ad Martyres genannt an, was aber seine Schwierigkeiten mit sich brachte, da die Menschenmasse, die sich durch das Pantheon schob, eine besinnliche Betrachtung der Kirche nicht zuließ. Gestärkt durch Cappucino aus dem „La Casa del Caffè: Tazza D’Oro“, dem angeblich besten Cafe Roms, und einem Eis der besten Gelateria Roms „Giolitti“ zogen wir weiter über den Palazzo Spada zu der Tiberinsel. Unser nächstes Ziel war weiter der Aventin, den wir über Umwege über den Bocca della Verità und Santa Maria in Cosmedin erreichten. Am Aventin besuchten wir die Kirche Santa Sabina, die mit der ältesten Holztüre der christlichen Kunstgeschichte beeindruckt. Weiter führte uns der Weg zu den Maltesern, bei denen jeder Besucher Roms durch das Schlüsselloch schauen sollte. Langsam machten wir uns schweren Herzens auf dem Weg in die Unterkunft und verabschiedeten uns von der ewigen Stadt, die wir auf jeden Fall alle wieder besuchen werden.
Quelle: http://www.youthforlife.net/detail.php?id=574
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2) „Abtreibung entkriminalisieren“. Mitte April kommt eine neue Abtreibungs-Offensive im Europarat
Würzburg (29.03.2008, Deutsche Tagespost, Stephan Baier). Im Schatten der rechtlich, wirtschaftlich und politisch bedeutsameren Europäischen Union führt der Europarat, dem 47 Staaten Europas und Asiens angehören, ein oftmals kaum bemerktes Schattendasein. Nur so ist zu erklären, warum ein Resolutionsentwurf aus der Feder der österreichischen Sozialdemokratin Gisela Wurm, der Mitte April in der „Parlamentarischen Versammlung des Europarates“ in Straßburg zur Abstimmung kommen soll, bisher kaum Wellen der Empörung ausgelöst hat. Das in englischer und französischer Sprache vorliegende Dokument mit dem Titel „Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung in Europa“ wurde im „Ausschuss für Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ am 11. März in Paris mit 21 gegen drei Stimmen angenommen.
Die Resolution ignoriert die in vielen nationalen Rechtsordnungen getroffene Unterscheidung zwischen „legal“ und „straffrei“. Mehrfach wird in dem Text Abtreibung als ein „Recht“ bezeichnet: An die Mitgliedstaaten soll appelliert werden, „Abtreibung zu entkriminalisieren, sofern sie es noch nicht getan haben“ sowie „die wirksame Ausübung des Rechtes von Frauen auf Abtreibung zu garantieren“. Die Mitgliedstaaten sollten Frauen die „Wahlfreiheit“ („freedom of choice“) geben und „Einschränkungen aufheben, die de jure oder de facto den Zugang zu sicherer Abtreibung behindern“.
Die vom zuständigen Ausschuss gebilligte Fassung wird zwischen dem 14. und 18. April in der „Parlamentarischen Versammlung des Europarates“, welche wegen der räumlichen Nähe in Straßburg oft mit dem Europäischen Parlament verwechselt wird, zur Abstimmung gelangen. Darin heißt es: „Obwohl Abtreibung in der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten des Europarates legal ist, ist diese Versammlung beunruhigt, dass in vielen dieser Staaten zahlreiche Bedingungen auferlegt werden, welche den wirksamen Zugang zu einer sicheren Abtreibung beschränken. Diese Beschränkungen wirken diskriminierend.“ Nach Darstellung der Resolution haben gut informierte und wohlhabende Frauen einen leichteren Zugang zu „legalen und sicheren Abtreibungen“. Als Bedingungen, die „Frauen den wirksamen Zugang zu diesem Recht“ verstellen, wird beispielsweise der Mangel an Ärzten, die bereit sind, Abtreibungen durchzuführen, genannt.
Entwurf lehnt mehrfache ärztliche Beratungen ab
Ohne jeden Beleg behauptet die Resolution die Unwirksamkeit eines Abtreibungsverbotes, wie es in vier der 47 Europarats-Mitglieder besteht, nämlich in Andorra, Malta, Polen und Irland: „Ein Verbot von Abtreibungen verringert nicht die Zahl der Abtreibungen, sondern führt hauptsächlich zu geheimen Abtreibungen, die traumatisierender und gefährlicher sind. Die Legalisierung der Abtreibung hat keine Auswirkung auf das Bedürfnis einer Frau nach Abtreibung, sondern nur auf ihren Zugang zu einer sicheren Abtreibung.“ Die Resolution schließt aus dieser Behauptung, dass „die Letztentscheidung“ bei der betroffenen Frau liegen sollte.
Während der Resolutionsentwurf eine verpflichtende Wartezeit und mehrfache ärztliche Beratungen vor der Abtreibung ablehnt, weil dies den Zugang zur Abtreibung erschwere, werden zugleich eine „verpflichtende Sexualerziehung für junge Menschen“ und „kontinuierliche Verbesserungen und eine Erweiterung des Service der Empfängnisverhütung durch höhere Investitionen aus den Staatshaushalten“ gefordert.
Die litauische Abgeordnete Dangute Mikutiene, die der Liberalen Fraktion des Europarates abgehört, rügte in einem Brief an ihre Kollegen das wenig transparente Verfahren und die tendenziöse Sprache des Resolutionsentwurfs. Sie kritisierte auch die Formulierung „Recht auf Abtreibung“. Wörtlich heißt es in dem Brief, der dieser Zeitung vorliegt: „In welchem rechtsverbindlichen Dokument ist dieses ,Recht auf Abtreibung‘ formuliert? Wir haben kein solches Dokument. Die Parlamentarische Versammlung hat niemals eine Empfehlung für die Abtreibung an sich angenommen.“
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3) Ein Kind als „Schaden“? IMABE kritisiert OGH-Urteil
Wien (26.03.2008, imabe.org). Die jüngste Judikatur des Obersten Gerichtshofs zum Thema „Wrongful birth“ (OGH-Urteil vom 11. 12. 2007) stieß in Österreich auf heftige Kritik. Neben Kardinal Christoph Schönborn und Behindertenverbänden betonte auch Österreichs Ärztekammerpräsident Walter Dorner in einer Presseaussendung (online, 12. 03. 2008), dass „schicksalhaft gegebene Behinderung kein von Ärzten verursachter Schaden sein könne“ und forderte „eine kompromisslose Förderung behinderter Menschen durch die generelle, großzügige Übernahme des Mehraufwandes für die Lebenserhaltung“. Auch die Richtervereinigung meldete sich zu Wort, berichtet Die Presse (online, 7. 03. 2008). Ein Kind, „mit welchen gesundheitlichen Einschränkungen auch immer“, könne niemals ein Schadensfall sein, betonte Manfred Herrnhofer, Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Richter. Erstmals wurden in Österreich Eltern die gesamten Lebenshaltungskosten rückwirkend seit der Geburt für ihr heute sechsjähriges Kind zugesprochen, dessen Anzeichen für eine Behinderung beim Organscreening übersehen wurden. Zu zahlen hat die Kärntner Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft. In einem ausführlichen Kommentar des Urteils in der aktuellen Imago Hominis-Ausgabe kritisiert der Jurist Thomas Piskernigg die mangelhafte Argumentation des 5. OGH-Senats. Die Menschenwürde, die den personalen Eigenwert jedes Menschen in sich birgt, werde von Lehre und Judikatur als zentrale Basis der Rechtsordnung anerkannt. Nur hier würde plötzlich das „Verhältnis zwischen der Personenwürde des Kindes und der Qualifikation des Kindesunterhalts als Schaden mit einem Federstrich als rechtlich irrelevant“ erklärt, da „bloß ethisch und damit außerrechtlich“. Diese Argumentation mache tatsächlich betroffen und fordere eine dringende, grundsätzliche Auseinandersetzung des OGH mit dem Thema, so Piskernigg.
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4) Klonen von Tier-Mensch-Embryonen zur Stammzellgewinnung ist ein Frankenstein-Experiment. Erklärung des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe
Berlin (02.04.2008, Hubert Hüppe). Anlässlich des Bekanntwerdens geklonter Mensch-Tier-Embryonen in Großbritannien erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin:
Die britischen Tier-Mensch-Klonexperimente sind in mehrfacher Hinsicht ethisch inakzeptabel und wissenschaftlich fragwürdig.
Sie werfen auch Fragen im Kontext der aktuellen deutschen Stammzelldebatte auf. Wer garantiert etwa, dass nicht früher oder später die Forderung nach Import von Stammzellen aus solchen geklonten Mensch-Tier-Embryonen erhoben wird? Denn schließlich ist das Ziel der britischen Tier-Mensch-Klonexperimente die Herstellung neuer Stammzelllinien, so die Universität Newcastle auf ihrer Homepage.
Das Klonen von Mensch-Tier-Embryonen verletzt gleichzeitig mehrere ethische Grenzen:
Es handelt sich um eigens zu Forschungszwecken hergestellte Embryonen (Forschungsembryonen), die nach dem britischen Gesetz spätestens nach 14 Tagen getötet werden müssen.
Die Embryonen werden durch Klonen nach dem Dolly-Verfahren hergestellt. Das Klonschaf Dolly verdankte sein Leben dem Transfer eines erwachsenen Zellkerns in eine Eizelle, deren Zellkern zuvor entfernt worden war. Dieser Klonembryo wurde von einer Leihmutter bis zur Geburt von Dolly ausgetragen.
Das neue Klon-Experiment überschreitet die Gattungs-Grenzen zwischen Mensch und Tier. Weil menschliche Zellkerne in zuvor entkernte Eizellen von Kühen verpflanzt wurden, und weil die entkernten Kuh-Eizellen noch eine gewisse Menge Erbmaterial (sogenannte mitochondriale DNA) enthalten, sind die erzeugten Embryonen teilweise menschlich und teilweise tierisch.
Die Erweiterung des Forschungsklonens auf tierische Eizellen kommt zur Unzeit. Weltweit ist es nie gelungen, aus mit menschlichen Eizellen geklonten menschlichen Embryonen (therapeutisches Klonen) embryonale Stammzellen zu gewinnen. Entsprechende Behauptungen einer koreanischen Gruppe um Woo-suk Hwang hatten sich vor zwei Jahren als der größte Forschungsbetrug der jüngeren Geschichte entpuppt. Und das umstrittene therapeutische Klonen ist als wissenschaftliche Sackgasse aufgegeben. Erst Ende 2007 hatte sich der Klon-Pionier Ian Wilmut - wissenschaftlicher Vater des Klonschafs Dolly und Inhaber einer britischen Lizenz zum Klonen menschlicher Embryonen - völlig vom Klonen und embryonalen Stammzellen losgesagt, um sich der ethisch unproblematischen Reprogrammierung erwachsener Zellen zu induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) nach dem Verfahren von Yamanaka zuzuwenden.
Nicht zuletzt befremdet, dass die britischen Klonforscher per Pressemitteilung etwas behaupten, das sie nicht mit einer wissenschaftlichen Publikation belegen, anhand derer ihre Fachkollegen die Stichhaltigkeit der Behauptung überprüfen und sachkundig diskutieren könnten.
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5) TERMINE & SERVICE
ALLE Termine finden Sie auf unserer Homepage: http://www.jugendfuerdasleben.at/termine.php
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Grundkurs 2 - Natürliche Empfängnisregelung
Info: Anmeldung und Auskunft bei: Dr. Roman und Mag. Helga Prühlinger, 0650/9721510, [email protected], Kosten für Kursunterlagen
Wer: Institut für natürliche Empfängnisregelung
Wo: Institut St. Justinus, Herrenstraße 29 / 3. Stock, 4020 Linz
Wann: Infoabend: Mo. 7. April 2008, Kursabende: 14., 21. und 28. April, jeweils um 19 Uhr
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3. Internationaler Kongress „Treffpunkt Weltkirche“
Info: Referenten sind u.a. Bischof Dr. Walter Mixa, Gabriele Kuby, Christa Meves, Eva Herman, Katja Giammona, P. Karl Wallner, Otto von Habsburg sowie Gudrun Kugler und Margret Parzmair
Wer: Kirche in Not. Weltweites Hilfswerk päpstlichen Rechts
Wann: Freitag, 11. bis Samstag, 13. April 2008
Wo: Augsburg
Tagungsbeitrag 30 Euro, Familien insgesamt 40 Euro, Schüler und Studenten 20 Euro, Tagesgäste 15 Euro. Anmeldung auf www.kirche-in-not.de. Informationen zur Anreise erhält man mit der Anmeldebestätigung.
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Gender Mainstreaming - Wo stehst Du im Strom der Zeit?
Info: Vortragende: Gabriele Kuby (68er-Revolutionärin, Schriftstellerin)
Wer: Jugend für das Leben Wien und KHG Wien Wann Mittwoch, 23. April 2008, 20 Uhr, ab 21.30 Uhr Culture of Life - Party
Wo: Cafeteria KHG, Ebendorferstraße 8, 1010 Wien. U2 Schottentor
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Stammzellenforschung: Menschen töten, um zu heilen?
Info: Vortragender: Medizinrechtsexperte Rainer Beckmann ist Richter am Amtsgericht Kitzingen (D)
Wer: Jugend für das Leben
Wo: Gotischer Saal, Pfarre St. Blasius, Stadt Salzburg, Bürgerspitalgasse 2
Wann: Samstag, 3. bis Sonntag, 4. Mai 2008
Freitag, 2. Mai 2008: gemeinsame Wanderung bzw. Schlechtwetterprogramm
Nähere Details zum Ablauf folgen!
Anmeldung: [email protected], 0664/3420804. Übernachtung St. Blasius, kostenlos/Spende
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Hl. Messe zum Tag des Lebens mit Bischof Ludwig Schwarz
Info: 15 Uhr: Kreuzweg vom Petrinum zur Pöstlingberg-Basilika
Wer: Initiative Recht auf Leben
Wo: Pöstlingbergbasilika Linz
Wann: Sonntag, 1. Juni 2008, 16.30 Uhr
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Almwoche in Osttirol
mit P. Bernhard Kaufmann, FSSP
Wer: Jugend für das Leben
Wann: 5. bis 12. Juli 2008
Wo: Oberstalleralm in Innervillgraten
Anmeldung unter: [email protected], 0664/3420804. Es gibt nur wenige Plätze. Bitte bald anmelden
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Pro Life Marsch und Aktion Gute Hoffnung 08 - Salzburg bis Innsbruck
Infos: Für Essen und Unterkunft ist gesorgt. Für die Übernachtungen brauchst du Schlafsack und Isomatte. Das Gepäck wird in einem Begleitfahrzeug mitgeführt.
Kosten: 5 Euro pro Tag, 25 Euro pro Woche, 40 Euro für zwei Wochen
Wer: Jugend für das Leben
Wann: 16. bis 30. August 2008
Wo: von Salzburg bis Innsbruck
Anmeldung unter: 0664/3420804 oder [email protected]
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JUGEND FÜR DAS LEBEN
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A-4020 Linz, Starhembergstraße 66/20
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