PLI 20.5.09_Chile gegen Abtreibung

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alwis
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PLI 20.5.09_Chile gegen Abtreibung

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Pro-Life-Information am 20. Mai 2009

http://www.jugend-fuer-das-leben.at

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1) „Du bist gewollt“. Berührendes Benefizkonzert für den Lebensschutz im Konzertsaal der Österreichischen Gesellschaft für Musik
2) Gallup-Studie: Zum ersten Mal sind mehr US-Amerikaner „pro-life“ als „pro-choice“
3) Chile gegen Abtreibung
4) Nach Bundestagsbeschluss zu Spätabtreibungen: Lob und Kritik an der Gesetzesänderung
5) TERMINE & SERVICE

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1) „Du bist gewollt“. Berührendes Benefizkonzert für den Lebensschutz im Konzertsaal der Österreichischen Gesellschaft für Musik

Wien (20.05.2009, JfdL-tb). Am 14. Mai 2009 fand im Konzertsaal der Österreichischen Gesellschaft für Musik ein Benefizkonzert für den Lebensschutz statt. Unter der Leitung des Pianisten Werner Pelinka gestalteten Maria Bojer (Sopran) und Liliane Flüher (Lesung) einen Abend unter dem Titel „Vater Unser“ und begeisterten die teils sehr weit aus Niederösterreich angereisten Zuhörer mit einer beeindruckenden Collage aus Vortrag und Gesang.

„Du bist gewollt“

Die einmalige Botschaft des Christentums, die Botschaft der Liebe Gottes, der jeden einzelnen von uns liebt und annimmt, weil er uns schlicht gewollt hat, unterstreicht, worauf es im Lebensschutz ankommt: Das Leben an sich ist gut. Die Tatsache, dass wir leben, ist etwas Gutes. Die Erfahrung von Leiden stellt für viele Menschen eine Last dar. Aber die Motivation zum Überwinden der Probleme und Übeln dieser Welt gewinnen wir ja gerade aus der Überzeugung, dass unser Leben als Menschen gut ist und einen höheren Wert hat. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

„Im Stillen lass mich die Hand des Vaters finden“

Aus dieser Überzeugung wächst auch die Verantwortung, Hilfsangebote für schwangere Frauen in Not zu schaffen und umfassend zu bewerben. Nicht nur die Tatsache, dass es Hilfe gibt (unzählige Beratungsstellen in ganz Österreich bieten großzügige Unterstützung an), sondern vor allem die Art und Weise, wie diese Hilfe vermittelt wird, sind entscheidend für eine erfolgreiche Lebensschutzarbeit, in der es nicht um Selbstprofilierung geht. Es geht immer um die Ängste und Nöte schwangerer Frauen und um ein ungeborenes Kind. Beide Personen wünschen sich eine helfende Hand und nichts auf der Welt ist wichtiger, als diese helfende Hand zu reichen.

Ein Abend, der ein Kind rettet

In diesem Sinne danken wir den engagierten Künstlern für ihren großartigen Einsatz bei diesem Benefizkonzert. Der Erlös kommt nämlich genau dem Zweck zugute, dass ungeborene Kinder vor dem grausamen Abtreibungstod gerettet werden können.

Hier finden Sie Fotos vom Benefizkonzert: http://www.youthforlife.net/foto.php?catid=90

Quelle: http://www.youthforlife.net/detail.php?id=648

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2) Gallup-Studie: Zum ersten Mal sind mehr US-Amerikaner „pro-life“ als „pro-choice“

Princeton, NJ (15.05.2009, Gallup/Jfdl-md). Einer neuen Gallup-Umfrage zufolge, die von 7. bis 10. Mai 2009 durchgeführt wurde, bezeichnen sich 51 Prozent der US-Amerikaner als „pro-life“ und 42 Prozent „pro-choice“. Dies ist seit den ersten diesbezüglichen Meinungsforschungen seit 1995 das erste Mal, dass sich die Mehrheit der erwachsenen US-Amerikaner selbst als „pro-life“ bezeichnet.

Der amerikanische Schwenk zur „pro-life“-Position kann auch in zwei anderen Studien beobachtet werden, in denen die gleichen Fragen gestellt wurden. Das Ergebnis ist nahezu ident: 50 Prozent bezeichnen sich als „pro-life“, während sich 43 Prozent als „pro-choice“ sehen.

Diese neue Tendenz, sich selbst als Lebensschützer zu sehen, ist besonders bei den Republikanern zu verzeichnen. So ist die Zahl jener, die sich als „pro life“ bezeichnen um 10 Prozentpunkte von 60 auf 70 Prozent gestiegen, während sich die Sicht der Demokraten kaum verändert hat.

Das Thema der Abtreibung ist in den letzten Monaten durch US-Präsident Barack Obamas Antrittsrede und seiner Rede anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde der katholischen Universität Notre Dame stark beeinflusst worden. Viele Katholiken und die Amtskirche prangern die Verleihung der Ehrendoktorwürde an, da Obama mit seiner Politik der Abtreibung Tür und Tor öffnen und sie öffentlich finanzieren lassen möchte. Diese Zwiespältigkeit hat zweifellos dazu beigetragen, dass sich die Mehrheit der US-Amerikaner als Lebensschützer sieht. Insbesondere unter den Katholiken und Protestanten ist die Anzahl der Personen, die sich als „pro-life“ bezeichnen gestiegen; unter den Katholiken um 7 Prozentpunkte und unter den Protestanten um 8 Prozentpunkte.

Lesen Sie alles über die aktuelle Gallup-Studie unter folgendem Link: http://www.gallup.com/poll/118399/More- ... -Time.aspx

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3) Chile gegen Abtreibung

Chile (16.05.2009, cna). Die chilenische Regierung weist den Vorschlag des UNO-Menschenrechtsrates in Genf zurück, die Abtreibung im eigenen Land zu legalisieren. Die Regierung werde dem Druck aus dem Ausland nicht nachgeben, sagte ein Regierungssprecher vor Journalisten. „Es gibt einige ausländische Anfragen, die die chilenische Regierung nicht behandeln wird, weil sie nicht auf der Agenda stehen“, so Staatsminister Jose Antonio Viera-Gallo. Es gebe außerdem kein Land auf der Welt, das den Vorgaben der Menschenrechte perfekt folgt. Vielmehr sei es wichtiger, die Frauen vor Kriminalität zu schützen und die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten, so der Staatsminister weiter. Auch die Rechte der indigenen Völker dürften nicht vernachlässigt werden.

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4) Nach Bundestagsbeschluss zu Spätabtreibungen: Lob und Kritik an der Gesetzesänderung

Berlin (16.05.2009, ALfA). Von Vertreterinnen und Vertretern kirchlicher Gruppen, von Ärzten, Behindertenverbänden und Lebensrechtsgruppen wurde der Bundestagsbeschluss vom 13. Mai zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sehr unterschiedlich aufgenommen. Während Ärzte-, Kirchen- und Behindertenverbandsvertreter die Neuregelung positiv aufnahmen, kam von Seiten der Lebensrechtsgruppen scharfe Kritik.

Kritik von Lebensrechtsgruppen

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, kritisierte in einer Pressemitteilung vom 14. Mai, die vom Parlament beschlossenen Änderungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Schutz des Lebens wehrloser Kinder im Mutterleib weiterhin keine Lobby im Deutschen Bundestag hat. Sie machte darauf aufmerksam, dass die Drei-Tages-Frist, die zwischen der Diagnose einer möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes und seiner Tötung liegen sollen, leicht zu umgehen sei. Wie die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in ihrer Rede im Bundestag betonte, entfällt die Drei-Tages-Frist nicht nur in den wenigen Einzelfällen, in denen das Leben der Mutter durch die Fortführung der Schwangerschaft existentiell bedroht ist (medizinische Indikation), sondern auch bei vermuteter oder behaupteter psychischer Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren. Mit der Unzumutbarkeit einer Schwangerschaft für die psychische Gesundheit schwangerer Frauen wird schon heute der Großteil der Abtreibungen von Kindern, die bereits außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig sind, gerechtfertigt, erklärte Kaminski.

Dass die Abgeordnete Griese in ihrer Rede ausdrücklich betonte, dass es nicht darum geht, quantitativ die Zahl der Spätabbrüche zu senken, mache ebenfalls deutlich, dass der Bundestag keine wirkliche Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder wünscht, so die ALfA-Bundesvorsitzende. Wer dies wollte, müsse wie von der ALfA und anderen Lebensschutzorganisationen in den letzten Jahren wiederholt gefordert die psycho-soziale Indikation ganz abschaffen, die bei der Reform des § 218 im Jahr 1995 in der medizinischen Indikation aufging, und die medizinische Indikation auf die ganz wenigen Fälle beschränken, in denen tatsächlich das Leben der Mutter gegen das Leben des Kindes steht. Dass der Bundestag mehrheitlich gegen eine bessere statistische Erfassung sogenannter Spätabtreibungen votierte, macht aus Sicht der ALfA deutlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten weder mehr Informationen über die tatsächliche Situation von vorgeburtlichen Kindstötungen nach der 12. Schwangerschaftswoche wünscht, noch wissen will, ob die jetzt beschlossenen Änderungen der gesetzlichen Regelung zu positiven Änderungen der skandalösen Lage beitragen, so Kaminski. Die Verpflichtung für Ärzte, Frauen nach einem positiven pränatalen Befund umfassender als bisher zu beraten, sei aus Sicht der ALfA zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ändere aber nichts daran, dass entgegen Art. 2. Abs. 2 GG (Jeder hat Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ) und Art. 3 Abs. 2 (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.) der Schutz des Lebens ungeborener Kinder in Deutschland nach wie vor - bis einschließlich kurz vor der Geburt - nur auf dem Papier existiert, gab Kaminski zu bedenken.

Auch die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, übte scharfe Kritik an der Neuregelung. Der Gesetzgeber hat ein fatales Signal gesetzt, denn Spätabtreibungen bleiben tödliches Unrecht und führen zu wachsender Diskriminierung von Behinderten, erklärte Löhr in einer Presseaussendung. Auch sie kritisierte das Fehlen einer genauen Statistik, bei welchen Krankheitsbildern abgetrieben wird und wie oft Fehldiagnosen getroffen wurden. Damit stelle der Staat das legitime Lebensrecht von Behinderten bis zur Geburt weiterhin unkontrolliert zur Disposition. Auch nach der Entscheidung des Bundestages zur Spätabtreibung bleibt es dabei: Ungeborene Kinder, bei denen bis kurz vor der Geburt eine mögliche Behinderung diagnostiziert wird, können weiter straffrei in Deutschland abgetrieben werden. Die Menschen in der vorchristlichen Antike setzten neugeborene Behinderte nach der Geburt aus, heute setzen Ärzte die stille Kaliumchloridspritze direkt in die Nabelschnur, so die CDL-Vorsitzende.

Lob von Ärztevertretern, Lebenshilfe und kirchlichen Gruppen

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) begrüßten dagegen in einer gemeinsamen Pressemitteilung die vom Bundestag verabschiedete Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nachdrücklich. Den Abgeordneten gebührt Dank und allerhöchster Respekt dafür, wie sie mit diesem Thema umgegangen sind. Die Entscheidung für eine ärztliche Beratungspflicht auch im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft und eine dreitägige Bedenkzeit nach Stellung der Diagnose bis zur etwaigen Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs entspricht langjährigen Forderungen der Ärzteschaft, erklärte BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Damit ist ein Regelungsdefizit, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts 1995 entstanden ist, endlich beseitigt, so Hoppe. Der Präsident der DGGG, Prof. Dr. Rolf Kreienberg, erklärte, der Deutsche Bundestag habe in einer vorbildlichen Weise die Argumente für die einzelnen Vorschläge bewertet und sei zu einem Ergebnis gelangt, das der schwierigen Konfliktlage der Schwangeren ebenso gerecht wird wie dem Schutz des Ungeborenen. Die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hatten bereits im Dezember 2006 den Abgeordneten einen detaillierten Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation unterbreitet. Damit sei jetzt die Selbstverpflichtung der Ärzte, die zuerst 1998 in gemeinsamen Papieren der BÄK mit der DGGG festgehalten wurde, politisch akzeptiert und gesetzlich verankert worden.

Mit großer Erleichterung hat auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung das Votum des Bundestags zu Spätabtreibungen aufgenommen. Das ist eine wirkliche Hilfe für schwangere Fraün, die ja meist völlig unvorbereitet mit der Diagnose konfrontiert werden, dass sie ein behindertes Kind erwarten, erklärte der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter. Es habe sich gelohnt, dass die Lebenshilfe immer wieder eine Änderung des Gesetzes verlangt hat. Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen während der Schwangerschaft aufmerksam, die zu schwer wiegenden Konflikten für die werdenden Eltern führen kann. Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, über die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend zu informieren, damit die Eltern in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie später nicht bereuen müssen.

Auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ZdK, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, begrüßte den Bundestagsbeschluss. Dieser Beschluss wird dem Schutz des Lebens und dem Beistand der Eltern in ihrer Notsituation dienen, erklärte Meyer in einer Pressemitteilung. Insbesondere die Einführung der dreitägigen Bedenkzeit und die Hinweispflicht auf eine psycho-soziale Beratung seien geeignet, den Skandal der sogenannten Spätabbrüche endlich einzudämmen. Jetzt komme es auf eine präzise Umsetzung des Beschlusses an. Begrüßt wurde die Gesetzesänderung zu Spätabtreibungen auch vom Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (KDFB). Es ist gut, dass nun die jahrelangen Debatten konstruktiv beendet wurden und verbindliche Regelungen getroffen wurden, erklärte Ingrid Fischbach, Präsidentin des Frauenbundes. Der KDFB hatte in den letzten Jahren immer wieder eine Verbesserung der Praxis bei Spätabbrüchen in der Schwangerschaft gefordert und dabei besonders auf eine verbesserte Beratung sowie eine Mindestbedenkzeit der Eltern gedrängt. Für den Verband gehe die Gesetzesänderung mit einer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung einher. Wir müssen gemeinsam mit Kirchen und Wohlfahrtsverbänden langfristige Ansätze suchen, die es Familien erleichtern, ein Kind anzunehmen und zwar unabhängig davon, ob es schwer behindert ist oder nicht. Die Unterstützungsangebote müssen dringend weiter ausgebaut werden, mahnte Fischbach.

Geteiltes Echo in den Medien

In den Medien sorgte der Bundestagsbeschluss in den Kommentaren und Berichten überwiegend für positive Resonanz aber auch für Kritik. Unzählige Artikel und Kommentare zur Debatte und zum Beschluss finden sich im Online-Pressespiegel unten.

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5) TERMINE & SERVICE
ALLE Termine finden Sie auf unserer Homepage: http://www.jugendfuerdasleben.at/termine.php

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Hl. Messe zum Tag des Lebens in Graz

Wer: Jugend für das Leben Stmk
Wo: Stadtpfarrkirche Graz
Wann: Mittwoch, 3. Juni 2009, 18.15 Uhr

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Hl. Messe zum Tag des Lebens in Linz

Info: Zelebrant: P. Maximilian Neulinger, Abt vom Stift Lambach. Ab 13 Uhr Kreuzweg vom Petrinum auf den Pöstlingberg
Wer: Jugend für das Leben OÖ
Wo: Basilika am Pöstlingberg
Wann: Sonntag, 7. Juni 2009, 14.30 Uhr

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Bergwoche mit Jugend für das Leben

Info: Geistliche Begleitung: P. Bernhard Kaufmann, FSSP. Bereits ausgebucht, aber Warteliste vorhanden
Wer: Jugend für das Leben
Wo: Oberstalleralm in Osttirol
Wann: 11. bis 18. Juli 2009
Informationen und Anmeldung unter: [email protected], 0664/3420804

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Pro Life Marsch 2009 – Von Innsbruck nach Bregenz

Wie weit würdest Du gehen, um ein Menschenleben zu retten?

Wer: Jugend für das Leben
Wo: Innsbruck - Bregenz
Wann: 31. Juli bis 15. August 2009
Info: Für Essen und Unterkunft ist gesorgt. Für die Übernachtungen brauchst Du Schlafsack und Isomatte. Das Gepäck wird in einem Begleitwagen mitgeführt. Kosten. 5 € pro Tag, 25 € pro Woche, 40 € für beide Wochen.
Informationen und Anmeldung unter: [email protected], 0664/3420804 http://www.youthforlife.net/plm09.php

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