PLI 1..09_Schweden: falsches Geschlecht, daher Abtreibung

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PLI 1..09_Schweden: falsches Geschlecht, daher Abtreibung

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Pro-Life-Information am 11. Juni 2009

www.jugend-fuer-das-leben.at


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1) Wallfahrt für die Ungeborenen auf den Linzer Pöstlingberg. Jugend für das Leben beging den Tag des Lebens in Linz, Graz und Salzburg
2) Schweden: Abtreibung wegen unerwünschten Geschlechts
3) Erneut auf der EU-Tagesordnung: Ausmerzung seltener Krankheiten mittels Embryonenselektion
4) Werte in den USA: Zwei Urteile, zwei Welten. Die Amerikaner sind uneins mit der Entscheidung Roe versus Wade
5) TERMINE & SERVICE


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1) Wallfahrt für die Ungeborenen auf den Linzer Pöstlingberg. Jugend für das Leben beging den Tag des Lebens in Linz, Graz und Salzburg

Linz (08.06.2009, JfdL-mp). Die traditionellen, österreichweiten Veranstaltungen von Jugend für das Leben zum Tag des Lebens, dem 1. Juni, mussten heuer terminlich dem Pfingstmontag weichen. So fand die alljährlich Wallfahrt für die Ungeborenen auf den Pöstlingberg von Jugend für das Leben Oberösterreich am 7. Juni statt. An die 50 Wallfahrer fanden sich am frühen Nachmittag ein, um auf dem Weg zur Pöstlingbergbasilika im Kreuzweggebet der Ungeborenen zu gedenken. In der Heiligen Messe betonte Hauptzelebrant Abt P. Maximilian Neulinger vom Stift Lambach, dass jedes Leben an Gott erinnere und die Notwenigkeit des Gebetes im Lebensschutz: „Wir beten für den Schutz der Ungeborenen. Dieses Anliegen wird bleiben, solange es irdisches Leben gibt. Und solange werden wir es achten, ehren und schützen.“ Abt Maximilian bedankte sich bei den Anwesenden für das mutige Beispiel: „Ihr gebt Zeugnis mit Euren Kindern, die ich in den Bankreihen sehe. Ihr gebt Zeugnis mit Eurem Wohlwollen, und wenn Ihr nicht überall mitmacht, wo andere mitmachen.“ Während der anschließenden Agape konnten die Wallfahrer bei Erfrischungen, Broten und Kuchen mit dem Abt ins Gespräch kommen.

Heilige Messe zum Tag des Lebens 2009 in Graz

Gemeinsam mit dem Diözesanen Arbeitskreis „Umfassender Schutz des Lebens“ veranstaltete Jugend für das Leben Steiermark am 3. Juni einen Gottesdienst für die Ungeborenen in der Grazer Stadtpfarrkirche. Dass der Lebensschutz den Bischöfen ausdrücklich am Herzen liegt, belegte die Anwesenheit von Weihbischof Dr. Franz Lackner. In der Predigt sprach er über seine Sorge um die zunehmende Entfremdung des Menschen von seinem Wesen. Der Anfang und das Ende des Lebens offenbaren in besonderer Weise, dass Ursprung und Ziel des Menschen in Gott lägen, betonte der Weihbischof und wiederholte damit eine uralte, christliche Auffassung. Dort wo der Mensch die absolute Verfügungsgewalt beanspruche, führe das nicht nur zu einer Bedrohung für Ungeborene und alte Menschen, sondern der Wert des Lebens an sich sei radikal in Frage gestellt. Es sei eine besonders wichtige Aufgabe, dass sich Christen durch Gebet und Tat für die Achtung des Lebens und die Ehrfurcht vor Gott, dessen Abbild der Mensch darstellt, einsetzen.
Nach der Heiligen Messe lud Stadtpfarrprobst Dr. Heinrich Schnuderl zu einer Agape in den Innenhof der Stadtpfarrkirche woran auch Weihbischof Dr. Franz Lackner teilnahm und für persönliche Gespräche zur Verfügung stand.

Woche für das Leben in Salzburg

Auch für die Salzburger Jugend für das Leben hat die Mitarbeit an der alljährlichen, von Erzbischof Alois Kothgasser initiierten, „Woche für das Leben“ bereits Tradition. Beim Infostand am 22. Mai in der Salzburger Innenstadt konnten viele Passanten auf die Diözesane Woche, die ganz im Zeichen des Lebensschutzes stand, aufmerksam gemacht werden. Bei strahlendem Sonnenschein verteilten Magdalena Santner, Vorsitzende der Jugend für das Leben Salzburg, und ihr Team an diesem Tag hunderte Einladungen zum Gottesdienst für das Leben, der am darauffolgenden Tag, dem 23. Mai, stattfand. Jugend für das Leben Salzburg durfte auch heuer wieder Gasluftballone an die ca. 500 Kinder austeilen, die mit ihren Eltern am Gottesdienst des Erzbischofs teilnahmen.

http://www.youthforlife.net/detail.php?id=649

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2) Schweden: Abtreibung wegen unerwünschten Geschlechts

Stockholm (08.06.2009, kath.net/idea). In Schweden dürfen ungeborene Kinder abgetrieben werden, wenn die Mutter nicht mit dem Geschlecht einverstanden ist. Das hat die Nationale Sozial- und Gesundheitsbehörde in Stockholm entschieden. Eine Mutter von zwei Töchtern aus Eskilstuna (Südschweden) hatte zwei Abtreibungen vornehmen lassen, weil sie nicht noch eine dritte Tochter wollte. Als sie bei einer erneuten Schwangerschaft die Ärzte wieder darum bat, ihr das Geschlecht des Kindes mitzuteilen, fragten diese die Behörde um Rat.

Lesen Sie mehr unter: http://www.kath.net/detail.php?id=23116

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3) Erneut auf der EU-Tagesordnung: Ausmerzung seltener Krankheiten mittels Embryonenselektion

Brüssel (06.06.2009, ALfA). Das Thema Ausmerzung seltener Krankheiten, das kürzlich für massive Proteste gesorgt hatte, steht erneut auf der Tagesordnung der EU. Am kommenden Dienstag, den 9. Juni, wird der Gesundheitsministerrat der Europäischen Union unter anderem über die Bekämpfung seltener Krankheiten diskutieren. Basis ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich. Bei der Debatte im Europäischen Parlament über das Thema war es zu einer heftigen Kontroverse über einen Vorschlag einzelner Abgeordneter gekommen, der vorsah, die Ausmerzung bestimmter Krankheiten voranzutreiben, indem durch genetische Beratung und Selektion von Embryonen seltene genetische Erkrankungen beseitigt würden. Gegen diesen Vorschlag hatten sich nicht nur Kirchen, Behindertenverbände, die Christdemokraten und Grünen im Europäischen Parlament gewandt, sondern auch die Europäische Gesellschaft für Humangenetik. Die Wissenschaftler erinnerten an Eugenik der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, bei der man von lebensunwertem Leben sprach. Der Kommissions-Vorschlag wurde dennoch in lediglich geringfügig abgeschwächter Formulierung mehrheitlich vor allem mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Liberalen und Linken gegen die Stimmen von Grünen und Christdemokraten angenommen (siehe ALfA-Newsletter 16/09 vom 25.04.2009).

Der CDU-Europaabgeordnete und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED), Dr. med. Peter Liese, erwartet, dass die Gesundheitsminister den Vorschlag nicht annehmen. Ich habe Informationen darüber, dass die Bundesregierung und viele anderen Mitgliedstaaten dieser unmöglichen Formulierung nicht zustimmen. Über den Umweg des Ministerrates hätte dann die christdemokratische Fraktion einen wichtigen Erfolg erzielt, erklärte Liese in einer Pressemitteilung vom 5. Juni. Wir müssen den Patienten helfen und dürfen ihnen auf keinen Fall das Gefühl geben, dass sie überflüssig sind. Der Staat darf keine Vorgaben für diese sensiblen Fragen machen. Auch Eltern, die sich bewusst für ein eventuell behindertes Kind entscheiden, brauchen Unterstützung und Solidarität, so Liese abschließend.

Weitere Informationen:

Schwarzer Tag für das Lebensrecht: Europäisches Parlament empfiehlt mehrheitlich Embryonen-Selektion zur Ausmerzung seltener Erkrankungen ALfA-Newsletter 16/09 vom 25.04.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... e29ddcd088

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4) Werte in den USA: Zwei Urteile, zwei Welten. Die Amerikaner sind uneins mit der Entscheidung Roe versus Wade

New Haven, Connecticut (09.06.2009, ZENIT.org). Die Tötung ungeborenen Lebens im Mutterleib ist das Thema, wenn amerikanische Politiker über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA diskutieren, das vor 36 Jahren verkündet wurde. Das Verfahren ist in den Medien abgekürzt als „Roe gegen Wade“ bekannt. Roe steht für den Nachnamen einer schwangeren Frau, die in Texas auf das Recht des damals in den USA als kriminell eingestuften Aktes der Tötung eines ungeborenen Kindes klagte. Roe v. Wade ist das Kürzel der kontroversen Supreme-Court-Entscheidung von 1973, nach der Frauen in den USA ein Recht auf Abtreibung haben, dessen Beschränkungen strenger Prüfung der Obersten Richter unterliegen.

Am 17. Mai 1954 hat derselbe Gerichtshof ein anderes historisches Urteil gefällt: „Brown gegen Board of Education. Erschrocken über den schlimmen Zustand an einer „schwarzen Grundschule klagte Esther Brown gegen Rassentrennung an Schulen und löste mit dem ersten Gerichtserfolg eine Kette von Sammelklagen aus.

Letztlich traf der Oberste Gerichtshof der USA 1954 eines der wichtigsten Urteile für die Bürgerrechtler: Nach Hautfarbe getrennte Schulen waren verfassungswidrig, es war das Ende des Jahrzehnte alten Prinzips 2separate but equal. Als „Brown vs Board of Education ging dieses Urteil in die Geschichte ein.

In seinem Kommentar, den wir hier abdrucken, geht Carl Anderson, oberste Ritter der Kolumbusritter und Bestseller-Autor der New York Times auf die Hintergründe beider Urteile ein.

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Die Amerikaner sind uneins mit der Entscheidung Roe versus Wade Von Carl Anderson

In den USA ist das Thema Abtreibung alles andere als eine entschiedene Frage. Unter den vielen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der USA im Laufe des 20. Jahrhunderts, sind zwei wohl die bekanntesten: Brown gegen Board of Education (Kultusministerium) und Roe gegen Wade.

So folgenreich sind diese Gerichtsfälle, dass sich nicht zufällig Präsident Obama in seiner jüngsten Rede vor Studenten an der Notre Dame Universität auf ihr Erbe bezog. Aber das, was diese beiden Entscheidungen hinterlassen haben und der Grad ihrer Akzeptanz in der amerikanischen Bevölkerung könnten verschiedener nicht sein.

Als Mitglied der amerikanischen Menschenrechtskommission hatte ich im Jahr 1990 Gelegenheit zu beurteilen, in welchem Ausmaß Amerika das Erbe der Entscheidung des obersten Gerichtshofs im Prozess „Brown gegen Board of Education“ angenommen hatte: der Entscheidung, mit der die Billigung der Rassentrennung in den Vereinigten Staaten zu Ende ging.

Damals, dreieinhalb Jahrzehnte nach Brown, war die Zustimmung für das Ideal der Gleichwertigkeit der Rassen stetig gewachsen, und es wurde eindeutig von der haushohen Mehrheit der Amerikaner bekräftigt. Und das ist heute sogar noch stärker der Fall.

Während jedoch im Falle Brown fast alle Amerikaner zustimmten, gilt im Fall Roe v. Wade das Gegenteil. Heute, dreieinhalb Jahrzehnte nach Roe, richtet sich der Konsens unter den Amerikanern zunehmend, und überwältigend, gegen die Hinterlassenschaft dieser Gerichtsentscheidung.

So sehr die Amerikaner das Erbe von Brown immer mehr angenommen haben, so sehr haben sie sich weiter und weiter von dem Erbe abgekehrt, das Roe hinterlassen hat: die uneingeschränkte Erlaubnis zur Abtreibung, die als völlige Freigabe interpretiert wird.

Die Opposition gegen Roes Erbe seitens der Amerikaner ist eine Tatsache: sie tritt in mehreren neueren Erhebungen sehr deutlich zu Tage.

Wenn sich jetzt die Vereinigten Staaten zu Anhörungen für die Nominierung von Sonia Sotomayor anschicken, um eine freie Stelle am Obersten Gericht zu besetzen, sollten sie, und Frau Sotomayor selbst, sorgfältig über das Erbe beider Gerichtsentscheidungen nachdenken: die breite Akzeptanz des Erbes der ersten und die überwiegende Ablehnung des Erbes der anderen.

Was halten nun eigentlich die Amerikaner von Roe?

Der Konsens bei untergeordneten Fragen wie Adoption oder Hilfe für Frauen in Konfliktschwangerschaften ist für die Amerikaner allgemein unstrittig, aber auch darüber hinaus haben Erhebungen über das Thema Abtreibung selbst gemeinsames Terrain festgestellt. Der sogenannte „Pew survey“ brachte zu Tage, dass nur 18 Prozent für die Legalisierung der Abtreibung „in allen Fällen” waren, 28 Prozent sagten, sie sollte in den „meisten Fällen” legal sein und 16 Prozent, sie sollte in „allen Fällen verboten“ sein.

Dies bedeutet, dass 72 Prozent der Amerikaner gegen die völlige Freigabe der Abtreibung sind; nur 18 Prozent sind dafür.

Die noch aktuellere „Gallup-Umfrage“ in den USA ermittelte, dass eine Mehrheit der Amerikaner sich zur Zeit als “pro-life” bezeichnen. Im Ganzen stellte sie – ähnlich wie der Pew survey -- fest, daß 76 Prozent der Amerikaner mit der Entscheidung von Roe, die die uneingeschränkte Abtreibung beinhaltet, nicht einverstanden sind, während nur 22 Prozent ihr zustimmen.

Zusammen genommen zeigen diese Erhebungen, dass die Amerikaner, mit einem Vorsprung von mehr als 3 zu 1, die Erlaubnis einer Abtreibung eingeschränkt wissen wollen: dies ist ein bemerkenswerter, wenn auch weithin nicht beachteter Konsens.
Im Oktober 2008, wurde eine „Knights-of-Columbus-Marist-Umfrage“ durchgeführt, bei der die Zahl derer, die sich als „pro-choice” bezeichneten, zwar leicht höher war als die derer, die sich „pro-life“ nannten.

Wenn man aber darauf zurück blickt und genauer hinschaut, hat sie exakt den zunehmenden Konsens vorausgesagt, den wir heute hinsichtlich der Abtreibung erkennen, dann nämlich, wenn wir sehr spezifische Fragen über die Ansichten der Befragten stellen.

Indem die Umfrage eine weite Bandbreite von Optionen zu diesem Thema anbot, kam folgendes heraus: Nur 8 Prozent der Amerikaner stimmten einer Abtreibung - „zu jeder Zeit der Schwangerschaft” - zu, und weitere 8 Prozent sprachen sich für eine Abtreibung nur innerhalb der ersten sechs Monate aus. Jedoch 84 Prozent der Amerikaner forderten entscheidendere, signifikantere Einschränkungen.

Sonia Sotomayor hatte wenig zur Abtreibung zu sagen, und natürlich wird, da der Senat sie für den obersten Gerichtshof in Betracht zieht, eine kleine aber lautstarke Gruppe ihr zusetzen, dass sie sich als Roe-Verteidigerin erklären soll.

Aber einen solchen Lackmustest anzustreben würde die Hinterlassenschaft eines Urteils verewigen, die dem moralischen Empfinden der amerikanischen Bevölkerung widerstrebt, und es würde die Gunst der Stunde und die Gelegenheit verpassen, einen echten Konsens über die Abtreibung zustande zu bringen.

[Übersetzung aus dem Englischen von Christine und Gerhard Gutberlet.]

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5) TERMINE & SERVICE
ALLE Termine finden Sie auf unserer Homepage: http://www.jugendfuerdasleben.at/termine.php

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Bergwoche mit Jugend für das Leben

Info: Geistliche Begleitung: P. Bernhard Kaufmann, FSSP. Bereits ausgebucht, aber Warteliste vorhanden
Wer: Jugend für das Leben
Wo: Oberstalleralm in Osttirol
Wann: 11. bis 18. Juli 2009
Informationen und Anmeldung unter: [email protected], 0664/3420804

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Pro Life Marsch 2009 – Von Innsbruck nach Bregenz

Wie weit würdest Du gehen, um ein Menschenleben zu retten?

Wer: Jugend für das Leben
Wo: Innsbruck - Bregenz
Wann: 31. Juli bis 15. August 2009
Info: Für Essen und Unterkunft ist gesorgt. Für die Übernachtungen brauchst Du Schlafsack und Isomatte. Das Gepäck wird in einem Begleitwagen mitgeführt. Kosten. 5 € pro Tag, 25 € pro Woche, 40 € für beide Wochen.
Informationen und Anmeldung unter: [email protected], 0664/3420804 www.youthforlife.net/plm09.php

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