Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - ein Widersinn
Posted: 05.12.2017, 22:51
Kardinal Christoph Schönborn: VfGH-Entscheidung zur Ehe verneint Wirklichkeit
utl: Vorsitzender der Bischofskonferenz kritisiert Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Ehe künftig auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein soll - Höchstrichter werten Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft als verfassungswidrige Diskriminierung
Wien, 5.12.2017 (KAP) Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe reagiert: "Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress. "Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit", sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest: "Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen - auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt."
"Ich bin zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen", so der Kardinal, der weiter sagte: "Dennoch beklage ich die Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt - umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht."
VfGH ändert bisherige Linie
Anlass für die Stellungnahme des Kardinals ist das am Dienstag veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit der er seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.
(...)
Bischofskonferenz für Einzigartigkeit der Ehe
Kürzlich hatte sich die Bischofskonferenz mit dem damals noch laufenden VfGH-Verfahren befasst. In einer Erklärung nach Ende ihrer Vollversammlung Anfang November betonten die Bischöfe, dass die Ehe wie bisher ausschließlich Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten bleiben soll, weil das ihre Einzigartigkeit im Vergleich mit anderen Formen des Zusammenlebens ausmache. An die Adresse des VfGH sagten die Bischöfe damals, man vertraue darauf, "dass die Verfassungsrichter verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen. " Diese Rechtseinsicht decke sich zudem mit jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). So habe der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten, erinnerten die Bischöfe.
Mit einem Bruch mit dem bisherigen Eheverständnis wäre nichts gewonnen, aber das Vertrauen in fundamentale Begriffe der Rechtsordnung, die im Wesen des Menschen wurzeln und für die Gesellschaft grundlegend sind, verloren, zeigten sich die Bischöfe überzeugt. Sie warnten vor einer Vielzahl neuer Fragen, die durch eine Uminterpretation von Ehe aufgeworfen würden. So sei im Blick auf andere Länder absehbar, dass durch die Preisgabe des bisherigen Eheverständnisses Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe oder auch Polygamie nur mehr schwer abzuwehren sein würden.
"Das Wesen von Ehe ist die dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder. Dieses Verständnis von Ehe ist fundamental für das Zusammenleben der Menschen. Es spiegelt sich wider in der Europäischen Menschenrechtskonvention genauso wie in der geltenden österreichischen Rechtsordnung", so die Bischöfe in ihrer Erklärung vor einem Monat.
Die Bischöfe würden alle Bemühungen unterstützen, Diskriminierungen Homosexueller zu beseitigen. Die Unterscheidung der Ehe von anderen Partnerschaftsformen sei aber nicht nur keine Diskriminierung, sondern vom rechtlichen Gleichheitsgebot her gefordert, wonach Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung sei so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden könne, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge: die natürliche Generationenfolge durch gemeinsame Kinder und das Recht von Kindern auf Vater und Mutter. Die Bischöfen verwiesen dabei auf die auch in Österreich geltende Kinderrechtskonvention, wonach Kinder grundsätzlich ein Recht haben, ihren leiblichen Vater und ihre leibliche Mutter zu kennen und von ihnen erzogen zu werden.
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Kommentar - Wunsch an ÖVP und FPÖ:
Wir sind entsetzt über die Entscheidung des VGH, das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Menschen ab 2019 als Ehe bezeichnen zu lassen. Wir halten das für widersinnig. Es wäre aus europäischer Sicht nicht notwendig gewesen, hat doch der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten.
Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe, Polyandrie und Polygamie werden folgen.
Bitte setzen Sie alle juristischen und legistischen Mittel ein, diesen Unsinn zu verhindern.
[newtaburl=http://www.kath.net/news/61924]Evangelische Allianz, Deutschland[/newtaburl]
Kirche kann nicht segnen, was Gott nicht segnet.
utl: Vorsitzender der Bischofskonferenz kritisiert Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Ehe künftig auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein soll - Höchstrichter werten Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft als verfassungswidrige Diskriminierung
Wien, 5.12.2017 (KAP) Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe reagiert: "Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress. "Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit", sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest: "Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen - auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt."
"Ich bin zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen", so der Kardinal, der weiter sagte: "Dennoch beklage ich die Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt - umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht."
VfGH ändert bisherige Linie
Anlass für die Stellungnahme des Kardinals ist das am Dienstag veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit der er seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.
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Bischofskonferenz für Einzigartigkeit der Ehe
Kürzlich hatte sich die Bischofskonferenz mit dem damals noch laufenden VfGH-Verfahren befasst. In einer Erklärung nach Ende ihrer Vollversammlung Anfang November betonten die Bischöfe, dass die Ehe wie bisher ausschließlich Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten bleiben soll, weil das ihre Einzigartigkeit im Vergleich mit anderen Formen des Zusammenlebens ausmache. An die Adresse des VfGH sagten die Bischöfe damals, man vertraue darauf, "dass die Verfassungsrichter verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen. " Diese Rechtseinsicht decke sich zudem mit jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). So habe der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten, erinnerten die Bischöfe.
Mit einem Bruch mit dem bisherigen Eheverständnis wäre nichts gewonnen, aber das Vertrauen in fundamentale Begriffe der Rechtsordnung, die im Wesen des Menschen wurzeln und für die Gesellschaft grundlegend sind, verloren, zeigten sich die Bischöfe überzeugt. Sie warnten vor einer Vielzahl neuer Fragen, die durch eine Uminterpretation von Ehe aufgeworfen würden. So sei im Blick auf andere Länder absehbar, dass durch die Preisgabe des bisherigen Eheverständnisses Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe oder auch Polygamie nur mehr schwer abzuwehren sein würden.
"Das Wesen von Ehe ist die dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder. Dieses Verständnis von Ehe ist fundamental für das Zusammenleben der Menschen. Es spiegelt sich wider in der Europäischen Menschenrechtskonvention genauso wie in der geltenden österreichischen Rechtsordnung", so die Bischöfe in ihrer Erklärung vor einem Monat.
Die Bischöfe würden alle Bemühungen unterstützen, Diskriminierungen Homosexueller zu beseitigen. Die Unterscheidung der Ehe von anderen Partnerschaftsformen sei aber nicht nur keine Diskriminierung, sondern vom rechtlichen Gleichheitsgebot her gefordert, wonach Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung sei so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden könne, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge: die natürliche Generationenfolge durch gemeinsame Kinder und das Recht von Kindern auf Vater und Mutter. Die Bischöfen verwiesen dabei auf die auch in Österreich geltende Kinderrechtskonvention, wonach Kinder grundsätzlich ein Recht haben, ihren leiblichen Vater und ihre leibliche Mutter zu kennen und von ihnen erzogen zu werden.
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Kommentar - Wunsch an ÖVP und FPÖ:
Wir sind entsetzt über die Entscheidung des VGH, das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Menschen ab 2019 als Ehe bezeichnen zu lassen. Wir halten das für widersinnig. Es wäre aus europäischer Sicht nicht notwendig gewesen, hat doch der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten.
Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe, Polyandrie und Polygamie werden folgen.
Bitte setzen Sie alle juristischen und legistischen Mittel ein, diesen Unsinn zu verhindern.
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Kirche kann nicht segnen, was Gott nicht segnet.