Politische Geschlechtsumwandlung
Posted: 16.02.2007, 17:48
by Gast
In der FAZ ein Artikel von Volker Zastrow
„politische Geschlechtsumwandlung“
[email protected]; Lissy Gröner
[email protected]
Die Gegenwart Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.06.2006, Nr. 139, S. 8
Kaum eine Frau kennt den Begriff: "Gender Mainstreaming". Dabei handelt es sich um eine durchgreifende Maxime sowohl der deutschen als auch der europäischen Politik, die vor allem den Interessen der Frauen dienen soll. Was bedeutet "Gender Mainstreaming"? Wie hängen Gleichstellung und Gleichbehandlung zusammen?
Die Bundesregierung verfolgt derzeit mehrere Projekte von "Gleichstellung" und "Gleichbehandlung". Deshalb gibt es in der Union und den ihr nahestehenden Wählerschichten erhebliche Bewegung. Unionspolitiker in Bund und Ländern, auch zahlreiche Abgeordnete in der gemeinsamen Fraktion von CDU und CSU deuten die hinter beiden Projekten spürbare Bewegungsrichtung als unerklärliche und letztlich anonyme Strömung des Zeitgeistes. Viele wissen auch aus eigener Erfahrung, was Umfragen immer neu belegen: daß die überwältigende Mehrheit der Mütter in Deutschland gern halbtags, aber nur ungern ganztags arbeiten würde. Und doch verabschieden die beiden stark geschrumpften Volksparteien ein gerade auf das Gegenteil zielendes Gesetz. Abgeordnete mit einem herkömmlichen Familienbild (Vater, Mutter und Kinder bilden die Familie) fragen sich fast verzweifelt, woher das alles kommt und warum es, obwohl kaum jemand dafür zu sein scheint, gleichsam unwiderstehlich über die Politik hereinbricht.
Die vor allem von der Familienministerin von der Leyen (CDU) durchgesetzte Gleichstellungspolitik verfolgt mehrere Ziele. In den Vordergrund wird das von vielen jungen Eltern, zumal Müttern, drängend empfundene Problem der "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" gestellt. Die geplanten Veränderungen gehören aber haushalts- und gesetzestechnisch teilweise auch zum Ministerium für Arbeit und Soziales, das vom vormaligen SPD-Vorsitzenden Müntefering geführt wird. Denn der eigentliche, aber selten offen dargelegte Zweck dieser Politik ist die Erhöhung der Frauenerwerbsquote. Die Gleichstellung von Mann und Frau soll durch die Vollbeschäftigung beider verwirklicht werden.
Auch von der sogenannten Gleichbehandlungspolitik sollte man meinen, daß sie ganz allgemein der Bürgerrechtspolitik zugehört. Doch die Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Kommission, welche das Gleichbehandlungsgesetz, um mehrere Merkmale, vor allem das der "sexuellen Orientierung", wesentlich erweitert, nun in deutsches Recht überführen soll, stammt aus dem Brüsseler Kommissariat für Beschäftigung und Soziales, dessen Zuständigkeiten ungefähr mit denen des Müntefering- Ministeriums übereinstimmen. Das Brüsseler Kommissariat verantwortet die Definition der Gleichstellung als Vollbeschäftigung, die ideologischen Grundlagen dieser Definition und das Verfahren zur Einspeisung und Durchsetzung dieser Politik in ganz Europa. Der Erfolg wird durch die "neue gestraffte offene Koordinierungsmethode" der EU-Politik gemessen und überwacht, die, dem betriebswirtschaftlichen Controlling nachgebildet, tief in die Politik der Mitgliedstaaten hineinreicht.
Den Namen des erwähnten Verfahrens kennt kaum eine Frau in Deutschland, obwohl es angeblich ihren ureigensten Interessen dient: "Gender Mainstreaming". Es ist schwer, diesen Begriff ins Deutsche zu übersetzen. Man findet in den zahlreichen Publikationen darüber keinen Versuch einer solchen Übersetzung, auch nicht auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums. Es unterhält seit Oktober 2003 unter dem Dach des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Berliner Humboldt-Universität ein sogenanntes "GenderKompetenzZentrum". Auch dieses bietet keine Übersetzung für "Gender Mainstreaming". Die Unverständlichkeit ist also gewollt. "Politische Geschlechtsumwandlung" wäre die treffendste Übersetzung. Aber das ist keine mehrheitsfähige Forderung.
Radikalität und Zärtlichkeit.
Der Begriff "Gender" stammt aus der Sexualpsychologie. Er entsprang dem Bemühen, sprachlich mit der Transsexualität umzugehen: mit der leidvollen Selbstwahrnehmung mancher Menschen, dem anderen Geschlecht anzugehören, in einem falschen Körper zu stecken. Daraus entwickelte sich die Vorstellung eines vom biologischen Geschlecht (im Englischen: sex) abgelösten emotionalen oder metaphysischen Geschlechts (gender). Diese Grundidee wurde von der Homosexuellenbewegung übernommen. Gender wurde zur Sammelbezeichnung für das "soziale Geschlecht" weiterentwickelt, das den Menschen ihre "Zwangsheterosexualität" zuweise. Geschlecht ist demnach sowohl eine ideologische Hypothese als auch eine gesellschaftspolitische Konstruktion. Die Theorie wurde hauptsächlich von Feministinnen erarbeitet und erweitert.
Der Zusammenhang von Feminismus und Lesbenbewegung wird öffentlich verbrämt, dabei ist er nachgerade zwingend. Denn während homosexuelle Männer auch ohne Frau und Kinder in der sogenannten "patriarchalischen" Gesellschaft erfolgreich sein konnten, bot sich diese Möglichkeit homosexuellen Frauen kaum. Ihnen drohte die Abwertung als "alte Jungfer"; berufliche Bildung, Aufstieg und Anerkennung waren für sie erheblich schwerer zu verwirklichen als für den alleinstehenden Mann. Der Zusammenhang zwischen Frauen- und Lesbenbewegung, der in der Politik der großen Koalition als Gleichstellungs- und Gleichbehandlungspolitik aufscheint, ist also durchweg biographischer Natur.
Er kann aber nicht offenbart werden, da die Interessen von Lesben gerade in der bedeutsamen Frage von Ehe und Familie mit denen anderer Frauen keineswegs übereinstimmen. Schon in den siebziger Jahren zeigte sich, daß ein offen lesbischer Feminismus in der damaligen Frauenbewegung keine Durchschlagskraft gewinnen konnte, etwa am Beispiel der Zeitschrift "Courage". Dagegen hat die zurückhaltendere "Emma" bis heute überlebt. Niemand kann ihrer Herausgeberin Alice Schwarzer absprechen, eine begnadete Interessenpolitikerin zu sein - wahrscheinlich die in Deutschland erfolgreichste.
Sie und ihre Zeitschrift verschleiern den hier geschilderten Zusammenhang, und zwar im Laufe der Zeit eher zu- als abnehmend. In Wendungen wie "Radikalität und Zärtlichkeit" läßt er sich allenfalls erahnen. Gelegentlich hat aber auch Alice Schwarzer daran erinnert, daß die Initialzündung zur Gründung der "Emma" der Itzehoer Strafprozeß (1973/74) gegen das lesbische Paar Judy Anderson und Marion Ihns gewesen ist, die den Ehemann Ihns' hatten ermorden lassen: Dies sei ein wahrer Hexenprozeß gewesen, "der in dieser Phase der ,neuen Zärtlichkeit' abrechnete mit der Frauenliebe". So hieß es damals auch schon auf den Flugblättern protestierender Frauengruppen und in einem von Alice Schwarzer 1974 für "konkret" verfaßten Aufsatz.
"Neue Zärtlichkeit" war Alice Schwarzers damaliger Schlüsselbegriff für weibliche Homosexualität. Sie kämpfte erklärtermaßen gegen ein "Männermonopol auf Frauenliebe und -sexualität" und teilte offenbar die damals in den einschlägigen Kreisen verbreitete Auffassung, daß "praktisch jede Frau", wie etwa Barbara Schleich im "Vorwärts" schrieb, "von Natur aus bisexuell ist und daß allein der Rollendrill mit der damit verbundenen Fixierung auf den Mann bei den meisten Frauen homoerotische Neigungen verschüttet". Wenn also Alice Schwarzer seinerzeit von "Erpressung und Drill auf den Mann" schrieb, wußten Lesben, was gemeint war - aber man konnte es, wie ihren misandrischen Bestseller "Der kleine Unterschied", natürlich auch anders deuten, in einem allgemeineren Sinne feministisch. In dieser Zeit bezeichnete Alice Schwarzer Hausfrauen und Mütter noch als "Sklavinnen". In ihrem jüngsten Interview nennt sie Hausfrauen Gefangene eines "feudalistischen Systems". Der von der Kenntnis mittelalterlicher Verhältnisse ungetrübte Gebrauch des Wortes "Feudalismus" verweist auf eine weitere der Wurzeln des heutigen Feminismus, nämlich in der radikalen Linken. Erst wenn man all das bedenkt, kann man Alice Schwarzers Begeisterung darüber ganz auskosten, daß jetzt "die konservative Familienministerin die rot-grüne Familienpolitik nicht nur fortsetzt, sondern weitertreibt".
Auf der Internetseite des Familienministeriums wird das zuvor noch zurückhaltend dargebotene Gender Mainstreaming inzwischen prominenter präsentiert. Bei flüchtiger Lektüre gewinnt man den Eindruck, es gehe darum, Frauen wie Männern gleichermaßen zur Durchsetzung ihrer Wünsche zu verhelfen; bunte Bildchen wie aus Immobilienprospekten zeigen junge Fotomodelle mit glücklichen Zähnen. Forscht man ein wenig weiter, wird man damit vertraut gemacht, daß der Begriff "Gender" sowohl "gesellschaftlich als auch sozial und kulturell geprägte Geschlechtsrollen" bezeichne, die als "veränderbar" charakterisiert werden.
Daß sie verändert werden sollen, schwingt mit, wird aber zunächst nicht gesagt. Der Sinn bleibt dunkel, denn die Reihung der Adjektive ist abstrus: "gesellschaftlich" und "sozial" bedeutet dasselbe, während "kulturell" und "sozial" nicht gegeneinander abgegrenzt werden kann. In einschlägigen Gender-Texten wird hier das Adjektiv "traditionell" benutzt: gemeint sind also offenbar herkömmliche oder überkommene Vorstellungen vom Geschlecht.
Sodann erfährt man, daß vom Familienministerium aus das "Gender Mainstreaming" als sogenannte "geschlechtersensible Sichtweise" ressortübergreifend in die Arbeit der Bundesregierung "implementiert", eingespeist, worden ist. Dabei ist das schon erwähnte "GenderKomepetenzZentrum" behilflich. Doch auch dessen öffentliche Selbstdarstellung macht es nicht einfach, einen Begriff davon zu bekommen, was "Gender Mainstreaming" eigentlich bedeuten soll, wie man es übersetzen könnte, wer diesen Begriff oder seine Theorie eigentlich erdacht hat. Erst wenn man tiefer hinabtaucht, stößt man auf Material zur feministischen Theorie und "aktuelle Erkenntnisse der Geschlechterforschung zum Beispiel zu Männlichkeit, Weiblichkeit und Intersexualität".
Die bedeutendsten intellektuellen Leitfiguren dieser Forschung sind der 1984 an Aids-Folgen verstorbene französische Philosoph Michel Foucault (geboren 1926) sowie die in Berkeley lehrende Amerikanerin Judith Butler (1959). Foucaults Aneignung durch den Feminismus ist verschiedentlich bemerkt worden, in erster Linie handelt es sich dabei aber um die Übernahme der Körper- und Identitätstheorien eines homosexuellen Mannes durch homosexuelle Frauen. Judith Butler ist auch dabei maßgeblich, spätestens seit Beginn der neunziger Jahre hat sie sich als eine Meisterdenkerin des Gender-Begriffs und seiner Fortentwicklung in der "Queer-Theorie" etabliert. Diese wird treffend als "inclusive umbrella label for all gendernauts and sexual outlaws, a cover-all term for lesbians, bisexuals, gays and transgendered people" beschrieben: als ein gemeinsamer Schirm für alle "Gendernauten" und sexuell Gesetzlosen, ein Dach für Lesben, Bisexuelle, Schwule und "Hinübergeschlechtliche", wie "transgendered people" in der Szene scherzhaft übersetzt wird - die Ausdrücke "Transvestit" und "Transsexueller" sind dort verpönt.
Und damit endlich ist man beim theoretischen Kern des "Gender"-Begriffs. Er meint nämlich keineswegs die Existenz sozialer Geschlechterrollen und deren Merkmale: also eine Banalität, an die feministische Klassikerinnen wie Betty Friedan noch anknüpften. Vielmehr behauptet "Gender" in letzter Konsequenz, daß es biologisches Geschlecht nicht gebe. Die Einteilung der Neugeborenen in Jungen und Mädchen sei Willkür, ebensowohl könnte man sie auch nach ganz anderen Gesichtspunkten unterscheiden, etwa in Große und Kleine. Daher liege bereits in der Annahme der Existenz von Geschlecht eine letztlich gewalthafte Zuweisung von Identität: die "heterosexuelle Matrix".
Diese eher philosophische Hypothese widerstreitet der ursprünglichsten Wahrnehmung und Empfindung der meisten Menschen, den Religionen und naturwissenschaftlicher Forschung. Schon ihre sprachliche Anwendung führt zu bizarren, in sich widersprüchlichen Ergebnissen. Wenn bei Luther "ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein", so macht daraus Dorothea Erbele-Küster, die nach Gender-Maßgaben die Bibel in "gerechte Sprache" übersetzt, eine Frau, die "Samen hervorbringt und einen männlichen Nachkommen gebiert".
Zielstrebigkeit und Ignoranz.
Derlei Elaborate und Ideen können dazu verleiten, die dahinterstehenden Personen mit ihren Bedürfnissen und Absichten nicht ernst zu nehmen. So wirken Verachtung und Verbrämung zusammen. Deshalb verschwinden die Ziele und Methoden des Gender Mainstreaming im ebenfalls mißachteten "Gedöns" (Gerhard Schröder) der Frauen- und Familienpolitik hinter einer doppelten Nebelwand. Zielstrebigkeit auf der einen, Ignoranz auf der anderen Seite konstituieren eine "hidden agenda". Aber was sind Ziele und Methoden? Das Ziel greift hoch hinaus: Es will nicht weniger als den neuen Menschen schaffen, und zwar durch die Zerstörung der "traditionellen Geschlechtsrollen". Schon aus diesem Grunde muß das als Zwangsbegriff verneinte "Geschlecht" durch "Gender" ersetzt werden. Und möglichst schon in der Krippenerziehung soll mit der geistigen Geschlechtsumwandlung begonnen werden.
Der neue Mensch ist historisch schon mehrfach als Ziel ausgegeben worden; auch die damit zusammenhängende Methode ist aus der Geschichte bekannt: das sogenannte Kaderprinzip, das zunächst für die Führung der Napoleonischen Wehrpflichtigenarmee ersonnen und von den russischen Bolschewiki nach dem Sturz des Zaren zum sozialrevolutionären Herrschaftsund Steuerungsinstrument weiterentwickelt wurde. Kaderpolitik will von oben nach unten auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen alle Entscheidungen ihren Maximen unterwerfen. Die Institutionen werden von linientreuen Kadern durchdrungen, die überall ein Prinzip der "Parteilichkeit" zur Anwendung bringen. Im Feminismus wird das beispielsweise "parteiliche Mädchenarbeit" genannt. Gender Mainstreaming wird von der Spitze beliebiger Organisationen her als sogenanntes "Top-down"-Prinzip durchgesetzt. Es soll auf allen Ebenen bei allen Entscheidungen verwirklicht werden. Agenturen des Gender Mainstreaming schulen etwa Beamte in der Anwendung der Gender-Perspektive. "Damit gibt es", wie Dr. Barbara Stiegler von der Friedrich-Ebert-Stiftung erläutert, "keine Person in einer Organisation, die sich diesem Prinzip nicht verpflichtet fühlen muß."
Eine solche Organisation ist zum Beispiel die Bundesregierung. Sie hat sich unter Bundeskanzler Schröder auf das Gender Mainstreaming verpflichtet. Im Jahr 2000, mitten in ihrer ersten Wahlperiode, ersetzte die rot-grüne Regierung die "Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien" durch eine vollständig neue. In deren erstem Kapitel "Allgemeines" stehen nur zwei Paragraphen. Der erste bestimmt den Geltungsbereich, der zweite die "Gleichstellung von Frauen und Männern" als "durchgängiges Leitprinzip" nach der Methode des "Gender Mainstreaming".
Weder in der umfangreichen Veröffentlichung des Kabinettsbeschlusses über die "Leitbilder" der Bundesregierung zur Modernisierung von Staat und Verwaltung vom 1. Dezember 1999 noch in der Ankündigung der neuen Geschäftsordnung (federführend: Brigitte Zypries, damals Staatssekretärin im Innenministerium) war davon die Rede gewesen. Erst mit dem endgültigen Kabinettsbeschluß am 26. Juli 2000 bekundete die damalige Frauenministerin Christine Bergmann (SPD) öffentlich: "Ich freue mich, daß in der neuen Geschäftsordnung das ,Gender-Mainstreaming'-Prinzip verankert wurde." Vom Familienministerium war die Initiative ausgegangen. Der Aufsatz, den Brigitte Zypries der neuen Geschäftsordnung in der "Zeitschrift für Gesetzgebung" widmete, weist dem Gender Mainstreaming nur nachrangige Bedeutung zu.
Im Koalitionsvertrag war es noch nicht einmal enthalten. Und in die Wahlprogramme von SPD und Grünen wurde es erst 2002, also nach seiner Einführung, aufgenommen. Eine durchgreifende politische Maxime, die dem bereits vorhandenen Gleichstellungsartikel 3 des Grundgesetzes eine andere Bedeutung unterschiebt, wurde ohne jede öffentliche Debatte eingeführt. Da es sich um die Geschäftsordnung der Regierung handelt, gab es auch keinen Parlamentsbeschluß. Erst seither taucht die Verpflichtung der Politik auf das Gender Mainstreaming in Parteiprogrammen - noch nicht in denen der Union - und Koalitionsverträgen auf: auch in dem der großen Koalition, also mit Zustimmung der Union, die mit dem Familienministerium seither zugleich die Schaltzentrale des Gender Mainstreaming übernommen hat.
Der Begriff wird also zunehmend öffentlich gemacht, meist aber als schlichte Gleichstellungspolitik verkauft - wenn nicht gar als Erweiterung der Gleichstellung zugunsten von Männern, beispielsweise im Strahlenschutz. In Wahrheit ist das Konzept eine Antwort des Feminismus der frühen neunziger Jahre auf die dort als weithin gescheitert wahrgenommene Gleichstellungspolitik durch Frauenbeauftragte, Quoten und sogenannte frauen- oder mädchenspezifische Maßnahmen wie etwa den von Alice Schwarzer und der "Emma" propagierten "Girl's-Day". Gender Mainstreaming soll aber diese Formen parteilicher Frauenpolitik nicht etwa abschaffen, sondern in eine "Doppelstrategie" einschmelzen.
Eingang in die Politik fand das Gender Mainstreaming in Deutschland zunächst in den Gewerkschaften, die auch weiterhin bei seiner Implementation wie auch anderer feministischer Inhalte eine wichtige Rolle spielen. In der internationalen Politik gelang es als erstes, das Gender Mainstreaming mit Hilfe der Vereinten Nationen in der Entwicklungszusammenarbeit durchzusetzen - also wiederum in einem als randständig wahrgenommenen Bereich -, sodann, seit 1993, als Auflage bei der Vergabe von Mitteln des EU-Strukturfonds. Den wenn auch öffentlich nahezu unbeachteten Durchbruch erreichte das Gender Mainstreaming bei der von den Vereinten Nationen ausgerichteten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. Sie wurde von sogenannten NGOs, Nichtregierungsorganisationen, gestaltet. Der Begriff ist unsinnig, weil einerseits eigentlich nichtstaatliche Organisationen gemeint sind und weil solche Interessengruppen andererseits in vielen westlichen Ländern von der öffentlichen Hand finanziert werden. Auch die deutschen Frauenlobbys konnten für die Vorbereitung und Durchführung der Pekinger Konferenz auf beträchtliche Unterstützung des Familienministeriums zurückgreifen, das damals von der 29 Jahre alten thüringischen CDU- Politikerin Claudia Nolte geführt wurde. Sie hatte 1994 Angela Merkel als Ministerin abgelöst.
Die Pekinger Weltfrauenkonferenz verabschiedete neben ihrem umfangreichen Bericht auch eine sogenannte "Aktionsplattform", in der das Gender Mainstreaming enthalten war ("an active and visible policy of mainstreaming a gender perspective in all policies and programmes"). Fast wäre das Projekt gescheitert, weil noch der Entwurf auch den Schutz der "sexuellen Orientierung" verlangte, also der (weiblichen) Homosexualität - hierfür war die Zustimmung des Vatikans und der meisten muslimischen sowie der südamerikanischen Länder nicht zu erlangen. Daß schließlich die Annahme des Berichts in der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 8. Dezember 1995 (Resolution 50/42) zustande kam, wurde auch mit dem Argument begründet, daß die sogenannte Aktionsplattform nur Empfehlungscharakter und keine völkerrechtlich bindende Wirkung entfalte - also mit ihrer Unverbindlichkeit.
Doch mit dem entgegengesetzten Argument, der Verbindlichkeit der Zustimmung zu dieser Resolution, wurde das Gender Mainstreaming umgehend in die Politik der Europäischen Union eingeführt. Bereits am 22. Dezember 1995 beschloß der EU-Ministerrat das "Mainstreaming" in einem Aktionsprogamm, eine "Kommissarsgruppe zur Chancengleichheit" wurde eingerichtet. Im darauffolgenden Februar erging eine Mitteilung der EU-Kommission über das "Mainstreaming" unter der "gender perspective". Im Amsterdamer Vertrag, praktisch einer Neugründung der Union, wurde das Prinzip in Artikel 3 Absatz 2 niedergelegt ("bei allen ihren Tätigkeiten"), zugleich wurde die EU in Artikel 12 ermächtigt, Diskriminierungen aufgrund der "sexuellen Orientierung" zu bekämpfen. Auch hier gingen also Gleichstellungs- und Gleichbehandlungspolitik wieder Hand in Hand.
Vorangetrieben wurde diese Politik nicht zuletzt von der heute 52 Jahre alten sozialdemokratischen Europa-Abgeordneten "Lissy" Gröner aus Langenfeld in Bayern. Frau Gröner ist seit 1989 im Europaparlament. Sie nahm als seine Berichterstatterin an der Weltfrauenkonferenz in Peking teil. Sie ist Mitglied des Gleichstellungsausschusses und - in diesem Zusammenhang kaum weniger bedeutsam - stellvertretendes Mitglied des Haushaltsausschusses, sodann der interfraktionellen Gruppen für "Gay and Lesbian Rights" und "Reproduktive Gesundheit" sowie der Deutsch-Griechischen Gesellschaft. Frau Gröner koordiniert die Frauenpolitik der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, sie ist Ko-Berichterstatterin für das im Aufbau befindliche europäische "Genderinstitut". Sie hat zwei erwachsene Kinder und ist geschieden. Sie lebt, wie es auf ihrer Homepage heißt, "in Lebensgemeinschaft", ihr Wikipedia-Eintrag gibt an, daß sie seit 2005 mit einer Frau verheiratet sei.
In der Europäischen Kommission sind Gleichberechtigung und Gleichstellung seit 1999 beim Kommissar für Beschäftigung und Soziales angesiedelt. Das geht mit der sogenannten Lissabon-Strategie einher, die einen Kompromiß zwischen wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen darstellt. Sie definiert Beschäftigungspolitik zugleich als Sozialpolitik, die Gewerkschaften sicherten sich Mitwirkungsrechte. Unter diesen Hut kam dann auch die Gleichstellungs- und mit ihr die Gleichbehandlungspolitik. Schon der am 19. Juli 1995 neu gefaßte Ausschuß für Chancengleichheit sicherte die Mitwirkung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, außerdem gehörten ihm "zwei Vertreter(innen)" der Europäischen Frauenlobby als "Beobachter" an. Deren Geschäftsführende Generalsekretärin, praktisch Vorsitzende, war seit 1992 die Deutsche Dr. Barbara Helfferich, und sie war es auch, die diese "Beobachter"-Tätigkeit über die Jahre hin mit wechselnder Begleitung wahrnahm.
Quellen der Menschlichkeit.
Als die Griechin Anna Diamantopoulou 1999 Kommissarin für Beschäftigung und Soziales wurde, erhielt Frau Helfferich in ihrem Kabinett die Zuständigkeit für Gleichstellung und "Anti-Diskriminierung". Das öffentliche Bild von Frau Diamantopoulou ist vor allem durch ihren entschiedenen Einsatz für feministische Belange und für die Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU sowie deren Durchsetzung in den Mitgliedstaaten geprägt worden. Sonst werden EU-Kommissare selten bekannt. Barbara Helfferich nennt ihre frühere Kommissarin anerkennend ein "politisches Tier"; obwohl von Haus aus Wirtschaftspolitikerin, trat Anna Diamantopoulou in Beschäftigungsfragen, dem Kernbereich ihres Kommissariats, jedoch nicht hervor. Der Einfluß Frau Helfferichs auf die Politik dieser inzwischen ausgeschiedenen Kommissarin ist beträchtlich gewesen. Das gute Einvernehmen läßt sich auch daran ablesen, daß Barbara Helfferich danach als Sprecherin beim Umweltkommissar Stavros Dimos in einer sonst fast nur mit Griechen besetzten Behördenleitung untergekommen ist.
Bis dahin, in den letzten anderthalb Jahrzehnten, war Barbara Helfferich eine der wichtigsten "Netzwerkerinnen" des deutschen Feminismus. Sie hat Politik im Blut: Karl Helfferich und Walther Schücking gehören zu ihren Vorfahren. 1956 wurde sie in der münsterländischen Hansestadt Warendorf geboren, wo ihre Mutter später das erste Frauenhaus gründete. Sie hat sich schon früh dem Feminismus zugewandt; in ihrer Generation, so sagt sie, gehe das gar nicht anders: "Ich bin und bleibe Feministin." Dabei beruft sie sich auf Betty Friedan; die lesbischen Feministinnen sieht sie seit den Auseinandersetzungen der Siebziger marginalisiert. Die sexuelle Orientierung Alice Schwarzers hält sie einerseits für allgemein bekannt und andererseits für unmaßgeblich. Parteipolitisch steht sie den Grünen nahe. Sie ist geschieden und bedauert, kinderlos zu sein. Zu Beginn ihres Berufslebens wollte sie Kriegsberichterstatterin werden.
Ihre Bedeutung für den Feminismus läßt sich indirekt auch daran ablesen, daß die Europäische Frauenlobby seit 2004 kräftig von der EU alimentiert wird. Als Frau Helfferich 1992 als Lobbyistin in Brüssel begann, gab es außer ihrer Stelle noch eine halbe weitere. Im April 2004 hat das Europäische Parlament der Europäischen Frauenlobby durch einen Basisrechtsakt einen "Betriebskostenzuschuß" gewährt, für den diese Organisation, da sie allein in dem Programm namentlich erwähnt wird, keinerlei weitere Anstrengungen mehr zu unternehmen braucht. Zuvor mußte sie Jahr für Jahr um ihr anfangs etwa 300 000 Mark umfassendes Budget kämpfen. Von den insgesamt 3,3 Millionen Euro des aktuellen Aktionsprogramms für Gleichstellungsorganisationen kassiert die Lobby die Hälfte. Sie hat mithin wie eine Behörde quasi einen Haushaltstitel erworben. Der Hinweis auf Lissy Gröner erübrigt sich wohl.
Am "Gender Budgeting" liest die Bewegung inzwischen ihren Erfolg ab. Aber maßgebliches gesellschaftliches Ziel bleibt nach wie vor die von Alice Schwarzer angestrebte Abschaffung der Hausfrau, genauer: der Hausfrau und Mutter, deren Doppelaufgabe mit einer zusätzlichen Vollzeitberufstätigkeit kaum zu vereinbaren ist. Dieses mit der traditionellen Familie untrennbar verknüpfte Rollenbild ist ein urgewaltiger Topos in Kunst, Literatur und Religion, der im Innersten der meisten Menschen beim Gedanken an die eigene Mutter widerhallt. Daß auch eine andere Sicht möglich ist, zeigt etwa die Persiflage der Hausfrau und Mutter durch den 1991 infolge seiner Aids-Infektion verstorbenen Sänger der Rockgruppe "Queen", Freddie Mercury, in dem Lied "I Want To Break Free" in Dralonkittelschürze und Lockenwicklern am Staubsauger. Die Europäische Union bringt dieselbe Idee in der Lissabon-Strategie auf eine andere Formel: danach bleiben die "human resources" (im Deutschen gern mit "Humankapital" übersetzt, wörtlich "die menschlichen Quellen") von Frauen, die nicht lohnabhängig vollbeschäftigt sind, schlicht und einfach ungenutzt.
Nur Gesellschaften von Familien haben Zukunft
Posted: 16.02.2007, 18:09
by Gast
Nur Gesellschaften von Familien haben Zukunft
Prof. Dr. Gerard-Francois Dumont
Am 18. Mai 1986 wurde auf den Filmfestspielen von Cannes „Hanna und ihre Schwestern“, der neue Film von Woody Allan, vorgestellt. Der Produzent und Schauspieler erklärt darin mit dem ihm eigenen Humor: „Familien, ich liebe euch, aber ihr seid kein Honigschlecken.“
Man könnte die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft und deren Zukunft nicht besser charakterisieren.
Leider scheint diese Bedeutung in der heutigen Diskussion und der modernen Familiengesetzgebung oft unterbewertet. Immer mehr Vorschriften beschneiden ihre Möglichkeiten. Dabei hegt die Familie gewisse Erwartungen, deren Berücksichtigung der Gemeinschaft Nutzen brächte. Sie kommen aber immer weniger zum Tragen, weil die Volksmeinung die Familie mehr und mehr als Relikt vergangener Zeiten, ja als überholte, dem Untergang geweihte Institution ansieht.
Anthropologische Wirklichkeit
Die Geschichte lehrt uns, dass die Familie eine anthropologische Wirklichkeit und nicht nur ein soziologisches Thema ist, denn solange das Leben des Menschen Frucht der Vereinigung von Mann und Frau ist, bleibt es auf natürliche Weise untrennbar mit Familie verbunden. Ganz gleich, welchem Schicksal der einzelne entgegengeht, durch seine Zeugung ist er unbestreitbar, unverfälschbar und unveränderbar mit seinem biologischen Vater und seiner biologischen Mutter verbunden. Das erklärt die Entstehung der Familie schon in grauer Vorzeit und ihre Verwurzelung im Wesen des Menschen. Damit ist aber auch die These widerlegt, die Familie sei eine Erfindung der jüngsten Vergangenheit, die man im 19. Jahrhundert verherrlichte und die im 21. Jahrhundert getrost verschwinden könne.
Seit Beginn der Menschheit bemühten sich Staaten und Institutionen durch die Einführung von - erst in Sitten und später im Gesetz - verankerten, Vorschriften, der Familie die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Alle menschlichen Gruppierungen, ob Clan, Dorf oder Stadt, bekannten sich zu gewissen, die Familie betreffenden Normen. Einerseits verlangt das Gemeinschaftsleben geregeltes Verhalten zur Sicherung des inneren Friedens, andererseits hängt das Überleben jeder Gruppe mit ihrer Fruchtbarkeit und Sterblichkeitsrate, also ihrer Mitgliederstärke, zusammen. Das betrifft beispielsweise die Zahl der Werktätigen, die der Gruppe wirtschaftliche Vorteile bringen, oder die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Kriegern zum Schutz der Gruppe gegen Gefahren von außen.
Jahrtausende hindurch, noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, wurde die Menschheit immer wieder von schweren Plagen heimgesucht. Drei Todesursachen fielen dabei besonders ins Gewicht: die Sterblichkeitsrate der Kinder, der Mütter und der Jugendlichen. Der Fortbestand der Gruppe hing deshalb entscheidend von seiner möglichst hohen Fruchtbarkeit ab. Das erklärt den Fruchtbarkeitskult in beinahe jeder frühen Zivilisation, und daher empfand man Zölibat und Jungfraulichkeit nie als eigentliche Werte Dagegen besteht in allen Zivilisationen die Institution der Ehe Der Übertritt der Frau von einer Familie zur anderen wurde dabei gewissenhaft, wenn auch unterschiedlich, geregelt Die Bedingungen für die verheiratete Frau
unterschieden sich ebenso sehr. Das gilt noch heute. Vergleichen wir sie doch daraufhin nur einmal in Europa, Japan oder Saudi-Arabien.
Von Babylon zu den Assyrern
1902 fand man in Susa im heutigen Iran eine Stele mit dem Kodex des babylonischen Königs Hammurabi aus den Jahren 1792—1 750 vor Christus. Sie befindet sich heute im Louvre. Die einzelnen Artikel sind nummeriert und beweisen das Ansehen, das die Familie in der damaligen Kultur als Hüterin des gesellschaftlichen Gleichgewichtes genoss. Zum Beispiel behielt die Frau ihre Aussteuer und ihre eigenen Güter. Das erlaubte ihr die Rückkehr in das elterliche Haus mit allem Hab und Gut, falls ihr Mami sie ernsthaft in Verruf brachte. Auch die wirtschaftlichen Aufgaben des Ehemannes sind in diesem Gesetzbuch (Artikel 134) genau beschrieben: „Wenn ein Mann sein Haus verlässt und die Familie deshalb Hunger leidet, darf die Frau in das Haus eines anderen gehen. Sie wird dadurch nicht schuldig.“
Dieses Gesetzbuch ist wahrscheinlich eine schriftliche Fixierung älterer Gesetze und Sitten.
Es sicherte schon vor 38 Jahrhunderten den Schutz der schwangeren Frau und des Ungeborenen. Eine gewollte Abtreibung ist mit hohen Geldstrafen belegt zum Beispiel in Artikel 209: „Wenn jemand die Tochter eines Freien schlägt und sie dadurch ihr Kind verliert, beträgt seine Buße 10 Sekel Silber.“l
Wahrscheinlich gab es damals wie heute eine Grauzone zwischen dem Gesetz und der Wirklichkeit des Alltags. Fest steht jedenfalls, dass der Kodex des Hammurabi2 mit seiner Wertschätzung der Familie als Fundament der Gesellschaft in Babylon entstand, dem Staat, der 15 Jahrhunderte hindurch kultureller Mittelpunkt Vorderasiens blieb, erst abgelöst vom Hellenismus Alexanders des Großen.
In Assyrien entwickelte sich vom 14. bis 10. Jahrhundert vor Christus eine andere große Kultur des westlichen Asien. Auch dort finden wir vergleichbare Vorschriften zum Schutz der Familie und der verheirateten Frau. Auf den Täfelchen, die unter der Herrschaft von Tiglatpileser 1. (1112—1074 vor Christus) aufgezeichnet wurden, ist die Verurteilung der willentlichen Abtreibung und der Homosexualität noch deutlicher.3 Assyrien bietet uns also einen weiteren Beweis dafür, dass eine enge Verbindung zwischen dem Status der Familie und dem Gedeihen eines Volkes besteht. Der Aufschwung Assyriens zeigt sich in seinen 70 aramäisch sprechenden und der chaldäischen Religion anhängenden Provinzen, in denen die Keilschrift durch das aramäische Alphabet ersetzt wurde. Diese Kultur schenkte uns außerdem bemerkenswerte Tierskulpturen.
Grundlagen für die Ausgewogenheit der Familie
Durch die Bibel entwickelt sich sehr schnell der Familientyp, auf dem unsere Gesellschaft beruht. Die Genesis zeigt uns die monogame Familie, der Dekalog (die 10 Gebote) fordert von den Kindern den gleichen Respekt für die Mutter wie für den Vater. Schon im 5. Jahrhundert vor Christus spricht das Buch Hiob von monogamen Familien, das Buch der Sprüche endet mit dem berühmten Gesang auf die vollkommene Frau und preist sie wegen der verschiedensten Eigenschaften unter anderem wie folgt: „Sie ist mehr wert als Korallen“, denn „sie öffnet ihren Mund und spricht Weisheit, und mild ist ihr Tadel.“4
Das französische Parlament hat während seiner Sitzungen 1998—1999 einen Gesetzesvorschlag zu einem „Pakt ziviler Solidarität“ diskutiert, weil man eine zunehmende Tendenz des Verstoßens befürchtet. Bereits 480—460 vor Christus verurteilt der Prophet Maleachi das Unrecht des Verstoßens. Er sagt: „Niemand soll die Frau seiner Jugendzeit verraten. Der Herr, der Gott Israels, sagt: Hasserfüllt verstoßen bedeutet, sein Gewand mit Gewalt zu beflecken.“5 Maleachi wendet sich bewusst gegen die Permissivität in der Gesellschaft, indem er dem Judentum Normen gibt und damit das kulturelle und moralische Leben des Individuums besonders im Hinblick auf die Familie stärkt. Dadurch erhielt sich das jüdische Volk trotz aller Schwierigkeiten bis zum heutigen Tag.
Diese wenigen Beispiele aus der Geschichte zeigen, wie stark die Lebenskraft einer Gesellschaft von der Ausgewogenheit des Status der Familie abhängt. Ihre Stellung muss durch die Sitten und das Gesetz oder den Bezug auf anerkannte Texte gefördert werden.
Der Untergang der griechischen Gesellschaft
Die Geschichte beweist, dass das Gegenteil auf die Völker zutrifft, die sich über einen ausgewogenen Status der Familie hinwegsetzen und die die von der Familie vermittelten Werte nicht anerkennen. Sie verlieren schnell jegliche Orientierung und verarmen in jeder Beziehung. Die Griechen, so scheint es, empfanden bereits am Ende des 5. Jahrhunderts die Last des ehelichen Lebens und der kinderreichen Familie. Sie zogen das „Honigschlecken“ dem Kinderreichtum vor.
So schreibt Demokrit von Abdera (460—370 v.Ch.): „Ich halte nichts von der Fortpflanzung, denn Kinder setzen dich vielen und erheblichen Gefahren aus, bringen aber nur geringe Befriedigung und wenig Einkommen. Für den, der seine Nachfolge sichern will, ist es besser, den Sohn eines Freundes zu adoptieren. So hat man ein Kind, das den eigenen Wünschen entspricht. Man kann es sich aussuchen nach seiner Begabung, seiner Tüchtigkeit und seiner Fügsamkeit. Zur gleichen Zeit legt Demokrit die erste, völlig materialistische Lehre der Physik vor und schließt bei seiner Erklärung des Universums jegliches Eingreifen der Götter aus.
Eine zweite Besonderheit griechischen Denkens ist die Vorstellung, dass der Staat vor Gesellschaft und Familie entstand. Folglich greift der Staat in die intimsten Sphären des Privatlebens ein, anstatt der Familie die ihr entsprechende Freiheit zu gewähren.6 Untersucht man das griechische Recht, stellt man fest, dass wohl das Staatsrecht nicht aber ein Recht flur die Familie entwickelt wurde. In seiner „Lehre vom Staat“ weist Plato Sokrates die Vorstellung einer idealen Stadt zu, die auf einer Art Kommunismus begründet ist. Dabei verneint er kategorisch Privateigentum und Ehe. Er bringt es auf die kurze Formel: „Die Frauen der Krieger gehören allen gemeinsam. Keine Frau lebt gesondert mit einem von ihnen. Ebenso gehören die Kinder allen, so dass die Eltern ihre Kinder und die Kinder ihre wahren Eltern nicht kennen.“ Die ehelichen Verbindungen werden durch die Verwaltung geregelt.
Auch Aristoteles empfiehlt in seiner „Politeia“ (ethische und politische Schriften) eine autoritäre Bevölkerungspolitik, wenn er sagt: „Es geht um die Kontrolle der Geburten durch Zwangsabtreibung.“ Er präzisiert sogar, dass diese in den ersten Wochen der Schwangerschaft stattfinden soll, bevor der Fötus sich bewegt, denn nach der Auffassung von Aristoteles ist das ein Zeichen für die Ankunft der Seele. Außerdem verlangt Aristoteles vom Staat die Einführung der Eugenik. Die Lehre der Stoa bis zu Ende gedacht, geht so weit, dass sie von Ehe und Fortpflanzung regelrecht abrät.
Wenn auch diese Texte von Plato und Aristoteles nicht zu einer Gesellschaft nach ihren Vorstellungen führten, bezeugen sie doch Gedanken, die wir heute als „malthusianisch“ oder „nach der Lehre von Malthus“ bezeichnen würden, und die auch in unserer Gesellschaft weit verbreitet sind. Durch den Rückgang der Geburten geschwächt, füllt Griechenland den Römern wie eine reife Frucht zu und stürzt sich selbst, von sozialen Schwierigkeiten geschüttelt, in die Dekadenz.
Polybius (200—120) ist Zeuge dieses Geschehens und legt uns in seiner Geschichte (XXXVI, 17) folgende Überlegungen vor: „In unserer Zeit ist die Geburtenrate in ganz Griechenland auf ein besonders niedriges Niveau gefallen und die Bevölkerung hat so sehr abgenommen, dass die Städte sich leeren und das Land unbearbeitet bleibt, obwohl wir weder lange Kriege noch Epidemien durchgemacht haben.“ Der Grund für den Geburtenrückgang ist nach Polybius im Verhalten einer Gesellschaft zu suchen, die den Wohlstand über alles stellt. Er fährt fort „Die Bürger dieses Landes haben der Eitelkeit und der Liebe für materielle Güter nachgegeben. Sie haben sich dem leichten Leben ergeben, wollen nicht mehr heiraten, oder wenn sie es tun, wollen sie die ihnen geborenen Kinder nicht behalten, höchstens eins oder zwei, um sie im Kindesalter verwöhnen zu können und ihnen später riesige Reichtümer zu hinterlassen.“
Angesichts dieser Situation wünscht Polybius den griechischen Völkern andere Ziele und hält ein Eingreifen des Staates für unbedingt erforderlich, um der Entvölkerung entgegenzuwirken. Er schreibt: „Der erste beste würde sagen, dass dies von uns selbst abhängt. Wir müssten nur andere Ziele entwickeln. Doch falls das nicht gelingt, müssten wir die Eltern verpflichten, ihre Kinder selbst zu erziehen.“
Der Untergang Roms
In einzelnen Fällen ist die Dekadenz einer Gesellschaft objektiv. Sie entsteht nach Pierre Chaunu: „wenn eine Bevölkerung auffallend abnimmt und ihre kulturellen Errungenschaften sowie die verfügbaren Informationsquellen spürbar rückläufig sind.“7 Diese Definition erklärt die Zusammenbrüche Chinas im 3., 4. und 5. Jahrhundert, den großen Zusammenbruch des 7. Jahrhunderts im Mittelmeerraum und den amerikanisch-indianischen Kollaps im 16. Jahrhundert.
Das Römische Reich zählte zur Zeit seiner größten Ausdehnung unter Trajan 65 Millionen Einwohner und 2900000 km2. Im 6.-7. Jahrhundert nach Christus waren es nur noch 18-20 Millionen. Die Bedeutung dieses Rückgangs wurde lange nicht erkannt, denn die, die ihn erlebten, gaben kein ausreichendes Zeugnis. Wahrscheinlich erkannten sie den ursächlichen Zusammenhang des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rückgangs ihrer Zeit nicht. Inzwischen konnte ein Teil des in den letzten 50 bis 60 Generationen unveränderten römischen Erbes ausgegraben und so der Vergessenheit entrissen werden, wie viele architektonische und städtische Ruinen oder symbolische Denkmäler, z.B. die Trophäe des Augustus in Turbien.8 Wir stehen hier vor einem historischen Phänomen eigener Art. Eine Kultur erreicht ein bestimmtes Niveau an Wissen, Organisation, technischem Können und dem, was wir heute mit Lebensqualität bezeichnen. Dann verschwindet sie, wie ein unterirdischer Fluss in Jahrhunderten der Trauer und des Vergessens.
Aber im 2. Jahrtausend finden sich neue Völker mit neuer Lebenskraft, die diesen unterirdischen Fluss anbohren, und er sprudelt wie eine frische Quelle. Die Erinnerung an den Reichtum einer Zivilisation wird also erschlossen dank der Arbeit der Gebildeten, der Archäologen, Historiker und Geographen. Dagegen hinterließ die Periode der Dekadenz kaum Spuren. Nur wenige, besonders feinfühlige Geister wie Montesquieu, erfühlten sie bei der Betrachtung der bedeutenden in Europa aufzufindenden Ruinen, und er ließ eine seiner literarischen Gestalten schreiben: „Ich durchstreife die Erde und finde nur Verfall; ich sehe, wie sie aus den Verwüstungen der Pest und Hungersnot ersteht ...“
Die Geschichte gibt uns aber auch andere Hinweise wie zum Beispiel die Gesetze des Augustus. Mit ihrer Hilfe versuchte man, die neuen Verhaltensweisen und den starken Geburtenrückgang zu bremsen. Tacitus (55-122) analysierte die Auswirkungen dieser Gesetze pessimistisch. Bei seiner Darstellung der Geschichte Roms vom Tod des Augustus bis zu dem Neros schrieb er: „Weder die Eheschließungen noch die Geburten hatten zugenommen. Der Vorteil, kinderlos zu bleiben, schien größer.“l0 Die klassischen lateinischen Autoren beschwören immer wieder das Bild des moralisch hochstehenden tugendhaften Lebens der alten römischen Familien und deren Kinderreichtum. Hier handelt es sich nicht um Rückgriffe auf mythische Zeiten. Die Wirklichkeit großer Familien mit zahlreichen Kindern ist allein schon durch die häufig auftretenden Namen Sextus, Septimus, Octavius, ja sogar Decimus belegt. Doch dann ändern sich die Sitten „Langsam schleicht sich in Rom eine übertriebene Liebe zum Luxus und zur Korruption aus Griechenland ein“, schreibt L. Laurandl 1. Er fügt hinzu, dass die Zahl der Scheidungen zunimmt und dass es auch zur Sicherung des eigenen Alters nicht mehr nötig sei, eine Familie zu gründen und Kinder zu zeugen, sondern dass die, Jagd auf Testamente genüge, denn die Römer, sogar die Familienväter, hatten das absolute Verfügungsrecht über das Erbe. Deshalb verbot ja Augustus in der „Lex Julia de maritandis ordinibus“ die Vergabe von Nachfolgerechten oder Testamenten an Junggesellen nach ihrem Eintritt in das heiratsfähige Alter. Diese Verordnung erregte aber einen derartigen Widerstand, dass Augustus seine Taktik in der „Lex Papia Popaea“ (9. Jh. n. Ch.) dahingehend veränderte, dass er Anreize für die Gründung einer Familie schuf. Dieses Gesetz galt offiziell bis 320, wurde aber häufig durch richterliche Verfügungen, die der Familie abträglich waren, eingeengt. Tacitus berichtet: „Dem kleinsten Gefallen zuliebe wird die Auslegung des Gesetzes durch die Denunzianten verändert. So werden die Gesetze zur gleichen Plage, wie früher die Laster“.12 Rom entartete zu einer Gesellschaft, wo der Vorteil des einzelnen sich nicht mehr mit einem System verband, das die Bedürfnisse der Familie an die erste Stelle setzt und dadurch die Ausgewogenheit in der Gesellschaft erhält, wo die dauerhafte Monogamie im Bewusstsein von der Notwendigkeit des einen Zieles, der Weitergabe des Lebens, in der Achtung vor den beiden Geschlechtern und der Anerkennung ihrer augenfälligen Verschiedenheit vorherrscht.
Die ganze Menschheitsgeschichte hindurch nützte die Institution der Familie der Gesellschaft. Dieser Effekt verstärkte sich sogar, als die Menschen sesshaft wurden.
Noch lange konnten die äußeren Gebiete des römischen Reiches die Folgen des Sittenverfalls in der Hauptstadt in etwa ausgleichen, doch mit der Zeit gewann das Modell, das geprägt ist von wenigen Kindern und den sich nicht mehr ersetzenden Generationen, die Überhand. Durch das Defizit im Bereich der Familie und des Nachwuchses wurde letztlich vernichtet, was einst die Stärke der römischen Gesellschaft ausmachte, denn die Schwächung des auf der
Familie aufbauenden Systems vermehrt die Faktoren, die zur Teilung drängen und vermindert das Gefühl der Zusammengehörigkeit.
Die Familie, Fundament der Menschenrechte
Die Geschichte bestätigt also die anthropologische Bedeutung der Familie. Und wie sieht es heute aus? Einerseits wird der Familie in internationalen Dokumenten der ihr gebührende Platz eingeräumt. Andererseits bleibt die Familie auch in dieser so schnell vorwärts schreitenden Zeit eine lebendige Realität.
Trotzdem wird sie - in der Öffentlichkeit wie vor dem Gesetz - immer mehr in die Ecke gedrängt, und das bewirkt ihre zunehmende Verletzlichkeit und damit verbunden auch die unserer Gesellschaft. Viele Texte und Analysen bestätigen der Familie große Anerkennung. Am 10. Dezember 1948 wurde zum Beispiel die Charta der Menschenrechte einstimmig von der Vollversammlung der UNO angenommen. Seitdem unterschreibt sie jedes neue Mitglied dieser internationalen Organisation. Artikel 16 besteht aus drei Paragraphen, die ausgezeichnet wiedergeben, was Familie für die Gesellschaft bedeutet:
In das heiratsfähige Alter gekommen, haben Mann und Frau ohne irgendeine Einschränkung in bezug auf Rasse, Nationalität oder Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben ohne Unterschied gleiche Rechte in bezug auf ihre Ehe, während ihrer Ehe und bei deren Auflösung. Die Ehe kann nur mit freier und voller Zustimmung der zukünftigen Eheleute geschlossen werden.
Die Familie ist das natürliche und grundlegende Fundament der Gesellschaft und hat Recht auf Schutz von Gesellschaft und Staat.
Vor kurzem haben die Vereinten Nationen über die internationale Konvention der Rechte des Kindes abgestimmt. Obwohl diese Konvention auch andere Ansichten vertritt, erkennt sie doch die Rolle der Eltern und das Recht des Kindes auf die Erziehung durch die Eltern an.
Das Prinzip der Subsidiarität wird indirekt in Artikel 5 anerkannt, denn dort werden die Staaten aufgefordert, die Verantwortung, die Rechte und die Aufgaben der Eltern zu achten.
„Eine strahlende Zukunft“
Durch diese zwei wichtigen Texte scheint jeder kommunistische Traum, der die Gesellschaft dem Staat völlig unterwirft und alle Institutionen im Zwischenfeld zwischen Mensch und Staat wie Familie und Unternehmen abschafft, wie hinweggefegt. Der Kommunismus heftete ein Adjektiv an das Wort „Familie“ im Bestreben, sie dadurch verächtlich zu machen. Er verwendete das Wort „bürgerlich“. Dies ist auch eines der Ziele des Kommunistischen Manifestes von 1848. Hier heißt es: „Was ist die Grundlage der Familie? Kapital und der persönliche Vorteil. Die heutige Familie besteht auf diese Weise nur in einer bürgerlichen Gesellschaft. Aber sie geht einher mit der verstärkten Abschaffung der Familien von Proletariern und Missbrauch der Öffentlichkeit. Die bürgerliche Familie wird auf ganz natürliche Art zugleich mit ihren Begleiterscheinungen verschwinden, wenn es kein Kapital mehr gibt.“
„Die bürgerlichen Deklarationen zur Familie und der Erziehung werden immer widerlicher je weiter die Zerstörung der Familie und ihrer Bande für den Proletarier durch die große Industrie fortschreitet und die Kinder in reine Gebrauchsartikel verwandelt…“ ...“. 13
Engels‘ Anstrengungen zur Auflösung der Familie, die er in seinem Buch „Die Wurzel von Familie, Eigentum und Staat“ beschreibt, wirken wie ein Ablenkungsmanöver. Lunacharski, der Kommissar für die Erziehung in der UDSSR, schreibt: „Unsere jetzige Aufgabe ist die Zerstörung der Familie und die Ablösung der Frau von der Erziehung ihrer Kinder. Es wäre allerdings eine Dummheit, wenn man die Kinder mit Gewalt von den Eltern trennen würde. Doch wenn wir in unseren Gemeinschaftshäusern gut vorbereitete Abteilungen für Kinder organisiert haben, und die Kinder durch geheizte Gänge, wegen der Härte unseres Klimas, mit den Abteilungen der Erwachsenen verbunden sind, ergibt es sich zweifellos, dass die Eltern ihre Kinder von allein dorthin senden werden, wo sie durch medizinisch und pädagogisch qualifiziertes Personal überwacht sind. Dadurch werden zweifellos Ausdrücke wie meine Eltern oder unsere Kinder immer weniger gebraucht werden und durch Begriffe wie die Alten,
die Kinder, die Säuglinge ersetzt werden.“14 Diese praktische Anwendung der marxistischen Ideologie brauchte ausgesprochen lange, um sich durchzusetzen, denn sie übersah die natürlichen Gegebenheiten. Es wurde noch nie bewiesen, dass kollektive Gemeinschaftserziehung, selbst mit bestens ausgebildeten Erziehern, wirksamer und preiswerter für die Gesellschaft ist als die Familie. Ebenso konnte man bis heute nicht beweisen, dass sich durch die kollektive Organisation der Gesellschaft ein größeres und tieferes Gemeinschaftsgefühl entwickelt hätte. Da es der UDSSR nicht gelang, die Familie durch ein neues kollektivistisches Modell zu ersetzen, wandte man die verschiedensten totalitären Methoden an, um sie zu kontrollieren.
Antifamiliärer Nihilismus
Nach dem Zusammenbruch des realen Sozialismus war zu erwarten, dass eine „antifamiliäre Ideologie“, die sich auf eine, nur auf den Staat ausgerichteten Sichtweise stützt, ebenso hinweggefegt würde. Gewiss, die Familie wurde immer schon kritisiert wie z.B. von Montaigne oder Gide. Doch die heutigen, postmarxistischen Ideologien gehen wesentlich weiter. Sie bestreiten das Prinzip der Familie an sich, nicht nur ihre Art ihrer Organisation, und verurteilen und verwerfen es wie ein unnötiges, ja schädliches Überbleibsel aus der Vergangenheit, das bis in seine Wurzeln zerstört werden muss. Die Strategie dieser Ideologien besteht deshalb nicht in der Entfernung eines Familientyps, sondern darin, Alternativen zur Familie zu vermehren mit dem Ziel, die Familie als Grundlage der Gesellschaft zu ersetzen. Die Familie hat vollständig zu verschwinden. Sie fällt einfach einer utopischen Sicht des Fortschritts zum Opfer.
Drei Ideologien haben sich in diesem Bestreben seit 1960 abgelöst. Die erste ist der extreme Feminismus, der dem eigentlichen Feminismus diametral entgegensteht, wie auch die übersteigerte Forderung nach totaler Gleichheit das Gegenteil von Gleichheit ist. Das zeigte Montesquieu bereits in seinem Buch vom „Geist im Gesetz“, Band VIII. Ersetzt man das Wort „Gleichheit“ mit „Feminismus“, könnte man zitieren: „Das Prinzip der Demokratie wird nicht nur korrumpiert, wenn man das Gefühl für den Feminismus verliert, sondern auch, wenn man sich dem extremen Feminismus ergibt.“ Richtig verstanden bedeutet Feminismus Anerkennung der Würde der Frau, die ebenso Staatsbürgerin ist wie jeder andere.
1960 hielt der „extreme Feminismus“ im Abendland seinen Einzug. Er hatte mit wirklichem Feminismus nichts zu tun, denn das Zukunftsbild dieses extremen Feminismus war die Männlichkeit. Eine Frau, die sich voll entfalten wollte, sollte dem Mann nacheifern, ihn direkt nachäffen. Dies konnte so weit gehen, dass sie das Kind zurückwies, ja als Behinderung empfand. Die Frau sollte ihre biologische Wirklichkeit verleugnen und damit die natürliche Ordnung zerstören, durch die sie so reich beschenkt ist, dass sie alleine Leben schenken kann. Viele dieser extremen Feministinnen haben schlussendlich daran geglaubt, dass die Freiheit der Frau nur über die Vernichtung ihrer biologischen Andersartigkeit möglich ist. Später versiegte die Debatte von dieser Seite, wahrscheinlich, weil offensichtlich wurde, dass sie zu weit ab von den menschlichen Wirklichkeiten und ihrer Wahrheit geführt wurde. Schon Thomas von Aquin sagt ja, die Wahrheit sei der intelligente Einklang mit der Wirklichkeit. Dagegen entwickelte sich in den achtziger Jahren der „neo-extreme Feminismus“ als eine Art Zufluchtsort des schwächer werdenden „extremen Feminismus“.
Die Verneinung der weiblichen Natur mit den ihr eigenen Besonderheiten war ein Schlag ins Leere. Deshalb drehte man den Spieß um: Man sagte nicht mehr, dass die Frau sich wie ein Mann verhalten sollte, sondern dass der Mann die gleichen biologischen Voraussetzungen im Leben habe wie die Frau. Die ideologischen Vorstöße des extremen Feminismus ebenso wie des Neo-Feminismus fallen unter die von Montesquieu befürchtete totale Gleichheit, wenn er fortfährt: „Man sollte alle Unterschiede zwischen Mann und Frau verleugnen. Man muss der Frau ihre natürlichen Gaben nehmen, indem man auch dem Mann die Möglichkeit gibt, Kinder zu gebären. Gleichheit der Geschlechter reicht nicht aus. Sie müssen biologisch identisch werden!“
Eine neue Ideologie: der „Monoikismus“
Am Ende der 90er Jahre, wurden die Forderungen des extremen und Neo-extremem Feminismus präzisiert. Sie wuchsen dadurch in ein neues Stadium, das beschrieben werden muss. Es handelt sich heute darum, allem, was zu Familie als dem Ort, wo sich das Wesen von Mann und Frau in seiner ergänzenden Wirklichkeit entwickelt, gehört, den Kampf anzusagen. Dagegen wird jetzt die Auffassung gesetzt, dass jedes Wesen zweigeschlechtlich ist, d.h. gleichzeitig männlich und weiblich. Aus dieser Sicht ist das natürliche Paar, zu dem
sich Mann und Frau verbinden, nur eine Variante von vielen Paarmöglichkeiten, zu denen sich zum Beispiel zwei Frauen oder zwei Männer verbinden können. Da man ja zweigeschlechtlich angelegt ist, ergibt sich kein Unterschied zwischen der Ehe von Mann und Frau und der Beziehung von zwei Männern. Beide sind absolut gleichwertig. Ebenso relativiert sich dadurch die Frage nach der Erziehung eines Kindes, da Vater und Mutter oder ein homosexuelles Paar wertidentisch sind. Deshalb muss aber auch die heutige Gesetzgebung alle Paare ohne Berücksichtigung des Geschlechtes als gleichwertig einstufen. Auch zwei Homosexuelle müssen Kinder haben können, d.h., ihre gemeinsamen elterlichen Rechte bei einem Kind wahrnehmen dürfen, das sie durch künstliche Befruchtung, den Umweg über eine Leihmutter oder durch Adoption bekommen haben. Homosexuelle führen ihr Anrecht auf Achtung und Würde auch nicht nur auf ihr Menschsein zurück, wie jeder andere Mensch, denn ihr sexuelles Verhalten betrifft nur ihr Privatleben. Sie erwarten die gleiche Anerkennung vor dem Gesetz wie die heterosexuelle Bevölkerung und beanspruchen auch die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare.
Es handelt sich beim Monoikismus also darum, eine neue Gesellschaft zu begründen, deren Basis nicht mehr die Gleichwertigkeit, sondern eine extreme Auffassung von der Gleichartigkeit aller Individuen ist, die genau genommen austauschbar sind, gleich welchem Geschlecht sie auch ursprünglich entstammten. Das bedeutet, dass Feen zukünftig auch männlich sein könnten und der Pas de deux bei einer Ballettaufführung von zwei Personen des gleichen Geschlechtes getanzt würde.
Der Ausgangspunkt dieser einförmigen Sichtweise der menschlichen Natur ist die Auffassung, dass alle Menschen nach dem gleichen monoikistischen Bild zu beurteilen sind 15. Deshalb haben beide Geschlechter die gleichen Verhaltens- und Lebensweisen und sind biologisch gesehen absolut identisch.
Diese neue Ideologie muss unbedingt einen Namen erhalten. Nennen wir sie also Monoikismus (mono=ein, icon=Bild). Sie führt zur Ausschaltung jeder Verschiedenheit, und mehr noch, des Wertes, der in dieser begründet ist. Bisher beruhten die menschlichen Kulturen auf dem bereichernden Element des Unterschiedes und auf einem System der Elternschaft, wo der Unterschied zwischen den Geschlechtern (Vater und Mutter) gleichzeitig den ersten Anschauungsunterricht für die bestehenden Verschiedenheiten, die Mannigfaltigkeit und die Vielschichtigkeit der Welt lieferte. Die Erziehung wiederum vermittelte eine persönliche „Identität“ aus zwei Wurzeln: der Wurzel der Generationen, das heißt dem Altersunterschied zwischen Kind und Elterngeneration, und der Wurzel des Geschlechtes. Welche Identität aber besitzt ein Kind, das nur die Wurzel des Generationenunterschieds kennen lernt? Jedes Kind hat eine Entstehungsgeschichte, selbst, wenn der Vater nur Samenspender, die Mutter eine „Leihmutter“ war. Die Tatsache, bei einem gleichgeschlechtlichen Paar aufzuwachsen, kann diese persönliche Geschichte nicht auslöschen. Es ist aber sehr wohl möglich, dass sich die Selbstidentifikation des Kindes dadurch sehr erschwert. Wenn das Kind sein Bewusstsein entwickelt, erfährt es, dass die Liebe, die es seinem Vater, er ist männlich, entgegenbringt nicht zu vergleichen ist mit der Liebe zu seiner Mutter (sie ist weiblich). Doch beide Arten der Liebe ergänzen sich zu einem einzigen Glücksgefühl. Natürlich kann man auch zwei homosexuelle Partner, die zusammenleben, lieben, doch können diese, wenn man dies genauer hinterfragt, dem Kind die gleiche kulturelle Weite bieten? Das Kind wird ja stärker vom Unterschied als vom Gleichartigen angeregt.
Tendenzen in den Benelux-Staaten
Die Idee des Monoikismus hat grob gesagt im Europa unserer Tage zwei Arten der Gesetzgebung erzeugt. 16 Die erste Art finden wir in den Niederlanden. Die holländische
Regierung hat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, den ersten mit dem Ziel, jeden geschlechtsbedingten Unterschied im Eherecht auszuschalten, den anderen im Hinblick auf die Freigabe der Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Partner. Uns bleibt die Analyse der niederländischen Statistik. 21300 homosexuelle Paare haben sich eintragen lassen. Davon bestehen 80 Prozent aus zwei Frauen und nur 20 Prozent aus zwei Männern. Und noch eine Bemerkung: Diese Adoptionsmöglichkeit beschränkt sich auf die eigene Nation, denn die homosexuellen Paare können nur Kinder aus den Niederlanden adoptieren. 17 Es scheint also tatsächlich, als wollte Holland die gesetzliche Anerkennung von Konkubinat und Homosexualität von Dänemark (1989), Norwegen (1995) und Schweden (1995) übernehmen.
Die zweite Art der Einführung des Monoikismus lässt sich am Beispiel Belgiens und Frankreichs erkennen. In diesen Ländern versucht der Gesetzgeber sein Vorhaben hinter eher künstlichen Texten zu verstecken. In Belgien wurde am 29. Oktober 199818 in der Abgeordneten-Kammer das Gesetz zur legalen Kohabitation, ein Kontrakt für das gemeinsame Leben, von den Vertretern der Linksparteien, der Christdemokraten und den Liberalen verabschiedet. Dieses Gesetz regelt das Zusammenleben von zwei Personen im Anschluss an deren offizielle Verbindung vor einer kommunalen Behörde. Dabei wird das gemeinsame Leben auf kommunaler Ebene institutionalisiert. Die Regelung betrifft alle heterosexuellen Paare, ist aber eine Hintertür, um später ähnliche Regeln auch für homosexuelle Paare zu ermöglichen. Am erstaunlichsten ist dabei, dass die belgische Gesetzgebung auch die finanzielle Lage des nicht verheirateten Paars verbessert, die an sich sowie so schon vorteilhafter ist. Das kinderlose verheiratete Paar zahlt höhere Steuern als zwei unverheiratete, kohabitierende Partner. Diese Ungleichheit ist auch bei einem Paar mit vier Kindern zu beobachten. Vergleicht man dieses mit einem kohabitierenden Paar mit vier Kindern oder vergleicht man ein verheiratetes pensioniertes Paar mit einem unverheirateten Paar in Pension, wiederholt sich diese Tatsache jedes Mal. Das Gesetz wurde 1998 etwas verbessert durch das „biais du quotient conjugal“, doch diese Verbesserung betrifft nur Familien mit einem einzigen Einkommen und trifft deshalb für die Mehrzahl der Jungverheirateten nicht zu. Es lässt sich demnach feststellen, dass es dem belgischen Volk in 35 Jahren nicht gelungen ist, die steuerlichen Ungerechtigkeiten gegenüber verheirateten Paaren zu überwinden, wohl aber in wenigen Wochen ein Gesetz zur steuerlichen Entlastung bei kohabitierenden Homosexuellen anzunehmen.
Gleichzeitig verankerte das belgische Recht eine Art „Verstoßung des Partners“, vielleicht, weil man schon jetzt eine stärkere Instabilität dieser Paare voraussieht. Ein einzelner der kohabitierenden Partner kann den Lebensvertrag vor einer kommunalen Behörde beenden, sogar ohne den anderen Partner vorher von diesem Schritt in Kenntnis zu setzen. Außerdem ist keinerlei Hilfs- oder Beistandspflicht vorgesehen. 19 Das bedeutet, dass der schwächere der zwei kohabitierenden Partner, zum Beispiel eine schwangere Frau oder ein kranker Partner, legal von dem stärkeren verstoßen werden kann. Der Monoikismus verankert auf diese Art den Egoismus als personales, vom Gesetz anerkanntes Recht des Einzelnen auf schnellstmögliche Wiederherstellung der sexueller Befriedigung. Dadurch entsteht große Unsicherheit in der Rechtsprechung.
All dieses scheint dem Betrachter unvereinbar sowohl mit der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte vom August 1789, die im Artikel 2 das Recht des Einzelnen auf Sicherheit bekräftigt, wie auch der Internationalen Charta der Menschenrechte von 1948, die ebenfalls im Artikel 3 die Sicherheit des Einzelnen bestätigt.
Ein vergleichbares Projekt
Das französische Vorgehen20 verläuft gleichartig, gefolgt von der gleichen juristischen Unsicherheit. Man spricht damit den Gesetzen, Formulierungen und tausendjährigen allgemeinen Prinzipien Hohn. Es ist das Ergebnis langwieriger Manöver, in deren Verlauf die Namen sich immer wieder änderten. Die erste Version hieß: „Vertrag freier Verbindungen“. Diese Formulierung schien wenig angenehm. Sie wurde umgetauft in „Vertrag ziviler Verbindung“ (C.U.C.), dann in „Vertrag sozialer Verbindungen“ (C.U.S.) und anschließend erschien der „Pakt gemeinsamer Interessen“ (P.I.C.). Die Veränderungen der Formulierungen beweisen die Zweideutigkeit der Vorschläge und die heftigen Auseinandersetzungen im französischen Parlament. Seit Herbst 1998 spricht man nun vom „Bürgerlichen (zivilen) Solidaritätspakt“(P.A.C.S.). Vielleicht führte diese Zweideutigkeit, die empfunden, aber nicht in Worte gefasst werden konnte, am 9. Oktober 1998 zur totalen Ablehnung des Entwurfs des Pacte Civil de Solidarite P.A.C.S. durch die Nationalversammlung. Die Vehemenz der Ablehnung erstaunte alle Beobachter. Sie wurde durch die Abwesenheit der Mehrheit der Abgeordneten ermöglicht, die sich zweifellos über die juristischen Verirrungen des vorgeschlagenen Textes im Klaren waren. Der Nationalversammlung wurde daher am 9. Dezember 1998 ein veränderter Entwurf vorgelegt. Das Täuschungsmanöver im Bezug auf homosexuelle Tendenzen des P.A.C.S. wurde durch die Formulierung „… allen Brüdern und Schwestern, unter der Bedingung, dass es sich um Zweierbeziehungen handelt“ ergänzt. So sehr man wünschen möchte, dass der Fiskus die Familie weniger belastet — und ebenso die „Brüder und Schwestern“, so wenig einsichtig ist, dass die Zahl der Kinder gerade sein soll. Oder sollte das Gesetz so verstanden werden, dass es unvernünftig ist, mehr als zwei Kinder zu haben? Auch dann ist aber kaum zu verstehen, dass drei Brüder oder Schwestern unter einem Dach aus einem Reglement herausfallen, das nur für zwei oder vier gilt. Die dritte Veränderung des P.A.C.S. vom April 1999 in Frankreich enthielt diese Geschwister-Klausel nicht mehr.
Beim französischen wie beim belgischen Beispiel sind zwei Elemente besonders zu beanstanden. Einerseits sind diese Texte gefährlich für die Homosexuellen, obwohl das Gesetz vorgibt, ihnen helfen zu wollen. Zwar lässt sich die rechtliche Unsicherheit, die durch sie entsteht, auf jeden beziehen, also auch auf die Homosexuellen. Stellt sich aber eine so wandelbare Auffassung vom Gesetz nicht dem von Rousseau entwickelten „Contrat Social“ entgegen? Andererseits nützen die neu eingeführten finanziellen Vor¬teile hauptsächlich den Wohlhabenden. Jedenfalls lässt sich feststellen, dass das Neue dieser Art institutioneller Verbindungen hauptsächlich im Zuerkennen gewisser Rechte, besonders steuerlicher Art, ohne das Gegengewicht entsprechender Verpflichtungen besteht.
Im französischen Code civil stehen dagegen: „die Leistungen, die aus Heirat erwachsen“ und „die Verpflichtungen und Rechte der Eheleute“ einander gegenüber. Dort findet sich zum Beispiel im Artikel 212 der Satz: „Die Eheleute schulden sich gegenseitig Treue, Hilfe und Beistand.“ Dagegen enthalten die neuen Vorschläge für Verbindungen keinerlei Verpflichtung, da sie ja jederzeit einseitig und ohne rechtliche Folge aufgelöst werden können. Wird dadurch nicht auch die eigentliche Auffassung von Recht und Gesetz seines Inhaltes entleert? Man könnte auch nach der Einstellung der Gerichte im Falle eines Ehepartners fragen, der seine homosexuellen Neigungen auslebt und dies mit Personen eines Zivilkontrakts vergleichen, die sich neu verbinden, ohne ihren früheren Kontrakt je aufgelöst zu haben.
Negierung des Subsidiaritätsprinzips
Die übereinstimmenden Bemühungen der europäischen Länder zeigen, dass es tatsächlich um den Aufbau einer neuen europäischen Gesellschaft geht. Zur Erhaltung des Gleichgewichts baut man auf die Achtung des Prinzips der Subsidiarität. Das bedeutet, dass jeder Staat das
Recht hat, seine eigenen, seiner Geschichte und Kultur entsprechenden, Gesetze zu erlassen.21 Wie ist aber folgender Auftrag des Europäischen Parlamentes von 1997 an die Kommission mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar? Es handelte sich darum „eine Empfehlung auszuarbeiten, die den gleichgeschlechtlichen Paaren die gesamte Fülle der Rechte und Vorteile der Ehe einschließlich des Rechtes, Eltern zu sein und Kinder zu adoptieren und aufzuziehen“ bieten sollte. Oder zeugt es vom geschuldeten Respekt gegenüber diesem Prinzip, wenn im Vertrag von Amsterdam „jeglicher, mit sexueller Orientierung verbundenen Diskriminierung“ der Kampf angesagt wird? Die gesamte politische und republikanische Tradition Frankreichs ist nämlich unvereinbar mit einer solchen Formulierung. Einerseits beruht sie zwar auf der Ablehnung jeglicher Diskriminierung, da sie ja feststellt, dass ‚jeder Mensch frei geboren und vor dem Gesetz gleich ist“ (Artikel 1 der Deklaration von 1789). Doch fällt, nach französischem Verständnis das Privatleben unter die „persönlichen Freiheiten“. Dadurch wird der ganze Bereich des Privatlebens der Neugier Dritter entzogen, und so muss es im Namen echter Freiheit auch bleiben. Deshalb war Frankreich auch so außergewöhnlich betroffen von der Affäre Clinton — Monica Lewinski. Ebenso wurde die Drohung der Vereinigung Act-Up, die Homosexualität eines französischen Abgeordneten zu entlarven, der sich vehement gegen den P.A.C.S. ausgesprochen hatte, indem er die im angelsächsischen Umfeld unter Homosexuellen übliche Methode des „Outing“ benutzte, mit großen Unterschriftsaktionen bekämpft. Die Tageszeitung „Le Monde“ hat sich über eine solche „Denunziation“ empört, sei doch „die Offenlegung des Privatlebens einer Person in der Öffentlichkeit gegen alle Prinzipien der freien französischen Gesellschaft“.22 Solange sich die sexuelle Ausrichtung einer öffentlichen Person ausschließlich auf das Privatleben beschränkt, sollte sie weder aufgedeckt noch öffentlich bekannt gemacht werden23, außer wenn die Gesellschaft davon berührt wird wie zum Beispiel durch die Pädophilie. Das nimmt dem vorher zitierten Artikel 13 des Vertrages von Amsterdam jegliche Bedeutung, solange Frankreich sich selbst und seinen Prinzipien treu bleibt.
Schöne neue Welt
Die Texte und Vorschläge zu Heiratsverträgen Homosexueller, die augenblicklich in Europa verbreitet werden, befördern das Gedankengut einer individualistischen Ideologie, die weder den Homosexuellen noch den Heterosexuellen noch der Gesellschaft als solcher dient. Der früher zitierte Artikel 13 erinnert an die Bedenken von Aldous Huxley, wenn er schreibt:
„Alle Regierungen werden mehr oder weniger totalitär sein“ und „nur eine fest verankerte, große Volksbewegung könnte noch, im Hinblick auf die Dezentralisierung ... die heutige Tendenz zur staatlichen Übermacht aufhalten.“ Die wahre Alternative in unserer heutigen Konstruktion von Europa heisst europäischer Staatskult oder eine europäische Gemeinschaft, die durch das Prinzip der Subsidiarität vereint ist. Aldous Huxley befürchtet, und er formuliert es fast wie eine Gewissheit, einen neuen Totalitarismus, wo es der Macht gelingt, den einzelnen zu zwingen, „... weil die Sklaven ihre Knechtschaft lieben24.“ Als gutes Mittel für diesen Zweck empfiehlt Aldous Huxley in seinem Buch „Schöne neue Welt“ die sexuelle Promiskuität, er hält sie für naheliegend, und er fährt fort: „Es gibt heute schon Städte in Amerika, wo die Zahl der Scheidungen gleich hoch ist wie die der Heiraten. In einigen Jahren wird eine Heiratserlaubnis gegen Gebühr erhältlich sein wie heute die Erlaubnis, einen Hund zu halten. Sie ist 12 Monate gültig ohne Vorschrift, die verbietet, den Hund zu wechseln oder mehrere zur gleichen Zeit zu halten. In dem Masse, wie die wirtschaftliche und politische Freiheit abnimmt, entsteht die Tendenz einer kompensatorischen Zunahme der sexuellen Freiheit.“25 Die Dauer von 12 Monaten ist auf diesem Gebiet zu optimistisch, denn der P. A. C.S. in Frankreich war in seiner ersten Version von einem auf den nächsten Tag aufkündbar. Die zweite Fassung sieht einen Aufschub von 3 Monaten vor.
Die Ideologie des Monoikismus ist also mit voller Kraft daran, die Gesellschaft zu verändern. Sie bemüht sich, das Gewebe der Familie, das dem Einzelnen Freiheit, Entfaltung und Geborgenheit26 gibt, zu ersetzen. Dieses Gewebe ist sicher nicht immer vollkommen, doch seine Dauerhaftigkeit vermittelte Hoffnung. Durch die Zunahme der Verbindungen auf Zeit und ‚“a la carte“, die von den Behörden anerkannt und unterstützt werden, könnten sich Struktur und Mitgliederzahl der Gesellschaft ändern, die Struktur durch das Fehlen dauerhafter Zwischenglieder zwischen Individuum und Staat, sodass die Existenz des einzelnen sich nur noch in der narzisstischen Begegnung mit sich selbst manifestiert.
Kein dauerhaftes Engagement wird mehr vom Staat belohnt, weil er es vorzieht, über Individuen zu herrschen, anstatt sich mit lebendigen Familien herumzuschlagen, die, wie die Geschichte zeigt, die Kraft haben, sich sogar gegen den Totalitarismus zu wehren.
Schon jetzt kann man in demokratischen Ländern wie Frankreich beobachten, dass Demonstrationen von einzelnen (Lehrer, Gewerkschafter, Bankangestellte) weniger gefürchtet sind als Demonstrationen von Familien. Erstere fordern meistens Eigeninteressen ein, die man fast immer mit finanziellen Entscheidungen besänftigen kann. Letztere vertreten den gesunden Menschenverstand und ein allgemeines Interesse, das über Einzelforderungen weit hinausreicht. Sie zwingen die Mächtigen zum Nachgeben (so war es 1984 bei den Demonstrationen zur Aufrechterhaltung einer gewissen schulischen Freiheit oder bei den Demonstrationen vom 1997/98 zur Erhaltung des Prinzips allgemeiner Familienzulagen) oder sie versteifen sich auf die Zurückweisung jeglicher Verhandlung, wahrscheinlich meist aus wahltaktischen Gründen.27 In diesem letzten Fall, dem der Pariser Demonstration vom 31. Januar 1999 gegen den P.A.C.S. und für die Ehe, handelte es sich um eine Demonstration ohne jegliche materiellen Ansprüche. So fand man auch keinen anderen Vorwand, ihren Wert zu mindern als den unbewiesenen, nie bestätigten Vorwurf, man habe „homophobe Werbesprüche“ benutzt.28
Geht man andererseits vom Gesichtspunkt der Zahlen aus, muss man sich fragen, wie eine individualistische Gesellschaft den demographischen Winter vermeiden will. Dieser erstreckt sich allerdings mit seiner, die Generationen nicht mehr ersetzenden Geburtenrate auf ganz Europa.29
Der Monoikismus versucht die menschlichen Werte und die zahlenmässige Grundlage3O unserer europäischen Gesellschaften zu zerstören, indem er die Familie hinterlistig herabsetzt und ihre Dauerhaftigkeit untergräbt. Diese Feststellung ist nicht nur die Frucht vieler Überlegungen, sondern auch einer sorgfältigen Analyse der Tatsachen. So zeigen die offiziellen Umfragen in Frankreich 31, dass die Kinder Alleinerziehender oder von Patchworkfamilien viel labiler sind 32 als Kinder aus stabilen Familien. „Le Monde“ schreibt:
„Jugendliche, die mit ihren natürlichen oder ihren Adoptiveltern leben, konsumieren weniger Tabak, Alkohol und Haschisch und denken weniger häufig an Selbstmord als die von Alleinerziehenden.“ Werden sich diese Ergebnisse nicht schon morgen bei den Paaren zeigen, die sich nach P. A. C.S. zusammentun? Langzeitstudien zum Verhalten der Generation von 1958 aus England lehren uns zweierlei: Erstens lässt sich bei Nachkommen geschiedener Eltern eine grössere Bereitschaft feststellen, mit ihrem ersten Partner zu brechen.33 Zweitens folgt dem Konkubinat vor der Ehe mit einem andern oder mit dem gleichen Partner eine erhöhte Zahl von gescheiterten Ehen.34
Zusammenfassung: Für die Menschenrechte
Die Geschichte lehrt, dass ein reiches Gewebe von Familien Quelle gesellschaftlichen Fortschritts ist und folgerichtig sein Verschwinden zu deren Verfall führt. Unsere Epoche wird von familienfeindlichen Ideologien beherrscht. Der letzte Nachfahre des Marxismus, der Monoikismus, berücksichtigt in keiner Weise die natürlich gegebene Wirklichkeit, z.B. als Grundlage für die Gleichheit zwischen Mann und Frau und ihrer Fähigkeit, sich zu ergänzen. Diese Ideologie verbirgt sich hinter angenehmen Gefühlen und zeigt uns engelgleiche Zukunftsbilder von der Qualität der neuen Beziehungen zwischen den Menschen. In Wirklichkeit drückt sie aber einen tiefen Nihilismus gegenüber jeder anderen Wirklichkeit als der des Individuums aus. Die Ablehnung jeder vermittelnden Institution führt zur Ablehnung der Familie, aus einer Wahnvorstellung von einer mit dieser verbundenen sozialen Kontrolle heraus, die höchstens bestand oder besteht in Gesellschaften, die die Gleichwertigkeit der Geschlechter nicht anerkennen und (im allgemeinen) das männliche Geschlecht bevorzugen. Diese Ideologie hält deshalb an familienschädlichen Gesetzen fest, oft sogar mit dem Aspekt finanzieller Strafe. Andererseits stützt sie Stimmen und Maßnahmen, die den individuellen Egoismus und Narzissmus privilegieren.
Eine Gesellschaft, die die Zukunftsbedürfnisse verneint, verkennt die menschliche Wirklichkeit. Gleichzeitig fördert sie Überalterung und bewirkt demographischen und kulturellen Rückgang, weil sich die Generationen nicht mehr ersetzen.
Es ist wichtig, sich über die ideologische Dimension hinter so vielen Reden, Vorschlägen und Anregungen auch in den Medien im klaren zu sein. Sie bedrohen durch hinterlistigen Druck die Menschenrechte und damit den Menschen selbst, seine Freiheit und seine Sicherheit. Ich erinnere Sie an den ersten Artikel der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte vom August 1789, der ausdrücklich zu den vier „natürlichen und unveräußerlichen Rechten des Menschen“ den Widerstand gegen den Angriff zählt. Wir können uns also auf ein Menschenrecht stützen, wenn wir uns dem Angriff des Monoikismus entgegenstellen, da er mit der Auflösung der Familie jede freiheitliche Gesellschaft zu zerstören droht. Mehr noch, wir haben den Auftrag, zu handeln, damit es eine Zukunft in Freiheit gibt.
Die französische Originalversion dieses Referats kann bei der Schweizerischen Stiftung für die Familie (SSF) bezogen werden. (Adresse siehe Rückseite des Buchs).
Anmerkungen
1 Der Kodex von Hammurabi, Übersetzung nach A. Finet, Editions du Cerf, Paris,
1973.
2 Vor 38 Jahrhunderten redigiert, wahrscheinlich als Sammlung älterer Rechts-Texte.
3 „Das Assyrische Recht“ traduction G. Cardascia, Editions du Cerf, Paris, 1969.
4 Ökumenische Übersetzung der Bibel (TOB) Les Editions du Cerf, Paris, Societe biblique francaise, Pierrefitte, 1988, 5. 1604—1605.
5 TOB, 2,16, S. 1265.
6 Dumont Gerard-Francois, Die Freiheit der Familie, P. U. F., Paris, 1986 (APRD,
191, nie Saint-Jacques 75005 Paris).
7 Pierre Chaunu, Geschichte und Dekadenz, Perrin, Paris, 1981 5. 154.
8 Dumont Gerard-Francois, Der Bogen der Alpen, Economica, Paris et Thesis Verlag, Zürich, 1998.
9 Persische Briefe CXIV.
10 Annalen (III, 25), 115.
11 L. Laurand, Handbuch für griechische und lateinische Studien, Auguste Picard, Paris, 1926.
12 Annalen (111,25).
13 Manifest der kommunistischen Partei.
14 Zit. in: Geiger II. Kent, Die Familie und Ehe in England, Ed. Pelican, London,
1973.
15 Nach dem Lexikon Robert ist in einer monoiken Art „jedes Individuum zweigeschlechtlich und kann Gameten für jedes der zwei Geschlechter erzeugen“.
16 Weil wir aus Zeitmangel diese Fragen nicht im einzelnen behandeln können, wollen wir zumindest folgende Aspekte in Bezug auf die europäischen Länder und andere Formen gesetzlicher Verbindungen neben der Ehe präzisieren:
• alle skandinavischen Länder außer Finnland haben Texte angenommen, die es zwei Personen des gleichen Geschlechtes erlauben, sich eintragen und ihre Verbindung anerkennen zu lassen.
• Ein niederländisches Gesetz von Juli 1997 erlaubt homosexuellen oder heterosexuellen Paaren, ihre Verbindung anerkennen zu lassen.
• In Deutschland haben sich die SPD und die Grünen zusammengeschlossen, um einen Gesetzesentwurf zur rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare vorzubereiten.
• Spanien und Portugal haben 1997 eine juristische Anerkennung tatsächlich bestehender Verbindungen abgelehnt.
17 Le Monde, 14. - 15. März 1999.
18 Das Gesetz legt das Datum für die Einführung des Gesetzes auf einen von der
Legislative festgelegten Zeitpunkt fest, aber keinesfalls vor den Wahlen zur
Legislative am 13. Juni 1999.
19 Der Friedensrichter ist ermächtigt, Maßnahmen wie die Auszahlung einer Pension zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Dauer eines Jahres zu verhängen.
20 Es ist im Stadium der Beratungen zwischen der Nationalversammlung und dem Senat.
21 Dumont Gerard-Francois, Die Wurzeln der europäischen Identität“ Economica, Paris, 1999.
22 Le Monde, 13. März 1999, 5. 39.
23 Ausgenommen im Fall einer freiwilligen Selbstbezichtigung von Personen des öffentlichen Lebens.
24 Aldous Huxley, Die beste aller Welten, 1931, Neuherausgabe Plon-Le livre de poche, neues Vorwort des Verfassers (1948). 5. 19.
25 idem, 5. 22—23.
26 Zitat nach dem in der Deklaration gebrauchten Ausdruck.
27 Es ist wichtig zu vermerken, dass keine Parlamentarische Konsultation vor dem
Entwurf des P. A. C.S. stattfand. Das widerspricht völlig der Tradition und der
Arbeitsweise in der Nationalversammlung.
28 Sie brachte 100 000 Personen auf die Strasse und ist damit eine der zahlenmässig stärksten Kundgebungen der letzten Hälfte des Jahrhunderts
29 Dumont Gerard-Francois, Le festin de Kronos. Essai sur la realite et les enjeux des evolutions socio-demographiques en Europe, Editions Fleurus-Essai, Paris, 1991, 203 p; Das Festmahl des Kronos. Deutsche Ausgabe: Europa stirbt vor sich hin ...Wege aus der Krise, MM - Verlag, Aachen, 1997. Aufsatz über die Risiken und Entwicklungen der sozio-demographischen Entwicklungen.
Edition italienne: Ii festino di Crono. Presente e futuro della popolazione in Europa,
Edizioni Ares, Milano, 1994, l8Op.; Edition espagnole; El festin de Cronos. El futuro
de la poblaciön en Europa. Ediciones Rialp, Madrid, 1995, l9Op. Edition slovaque:
Kronava hostina. Socialno-demograficky vyvoj Europy, Edition Vydal Charis,
Bratislava, 1995, 133 p.
30 Das „Human-Kapital“, Ausdruck aus den Wirtschaftswissenschaften.
31 Barometer der Gesundheit der Jugend (sante jeune) 1997—1998.
32 Le Monde, 25—11—98.
33 Scheidung der Eltern und Auflösung der Partnerschaft im Erwachsenenalter.
Kiernan Kathleen E. and Cherlin Andrew J., „Parental divorce and partnership dissolution in adulthood: Evidence from a British cohort study“, Population Studies, Volume 53, Number 1, March 1999, 5. 39—61.
34 Auflösung der Ehe unter den 1958ern in England und die Rolle der Kohabitation.
Berrington Anne and Diamond Ian, „Marital dissolution among the 1958 British birth cohort: The role of cohabitation“, Population Studies, Volume 53, Number 1, March 1999, 5. 19—38.