______Uniformität anstatt Pluralität
______Intoleranz im Namen der Toleranz!
Die Richtlinien des Grundsatzerlasses Sexualerziehung formulieren als Ziele:





Die österreichische Ministerin für Unterricht und Kunst Claudia Schmied
will die Organisation “Human Life International" aus den österreichischen Schulen verbannen.

wenn eine bestimmte Wertvorstellung nicht vorgestellt werden darf.

wenn ein Teil der Argumente zum Thema nicht vorkommen darf.

dem katholischen Religionsunterricht vorschreiben darf,
die katholische Sexuallehre nicht zu unterrichten.
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Sexualkunde - bitte nur liberal!
aus [newtaburl=http://www.vision2000.at/]Vision 2000[/newtaburl] 6/2008
Ein Schreiben der österreichischen Bildungssministerin Claudia Schmied (SPÖ), das im Sommer an österreichische Schulen geschickt wurde, sorgt für Aufregung bei österreichischen Katholiken.
In dem Schreiben der Ministerin (...) “ warnt die Ministerin vor der Organisation “Human Life International" und vor Vorträgen zum Thema Aufklärung und Sexualität.
In dem Kath.net vorliegenden Schreiben an Wiener Schulen vom 22. August 2008 heißt es wörtlich:
“Nach Vergleich der in der Anlage beigefügten Aussagen des Sexualerziehungserlasses
mit den Aussagen der ebenfalls beigefügten Unterlagen von Vorträgen zum Thema Aufklärung und Sexualität
von Seiten der Organisation Human Life International
kommt die zuständige Abteilung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Auffassung,
daß die vorliegenden Vortrags-Unterlagen den Richtlinien des Grundsatzerlasses Sexualerziehung in zentralen Bereichen widersprechen
(Pluralität der Wertvorstellungen,
Achtung gleichgeschlechtlicher Partnerschaftsformen,
wissenschaftlich fundierte Aussagen,
Entscheidungsfreiheit des einzelnen
und kritische Auseinandersetzung mit der Vielfalt von Argumentationen)."
Die Ministerin weist in dem Schreiben alle Schulen an,
daß “derartiges Informationsmaterial", ebenso wie Referent/innen,
“welche die Inhalte des Grundsatzerlasses zur Sexualerziehung konterkarieren",
künftig nicht mehr im Unterricht zuzulassen sind.
Schmied weist explizit darauf hin, daß dies “auch für den Religionsunterricht" gelte,
für welchen “gemäß § 2 Abs. 3 Religionsunterrichtsgesetz keine Lehrbücher und Lehrmittel verwendet werden dürfen,
die im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen."